Das wird ihnen jetzt noch leichter fallen.
Lohnsteuer: Bis zu 500 € für die Gesundheitsvorsorge sind steuer- und beitragsfrei
Denn ab sofort können Sie bis zu 500 € pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen der Beschäftigten aufwenden (§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG)). Der Bundesrat hat das mit dem Jahressteuergesetz 2009 bereits Ende vergangenen Jahres verabschiedet. Dabei ist die Neuregelung auch rückwirkend auf gesundheitsfördernde Leistungen anzuwenden, die Sie im Jahr 2008 erbracht haben (§ 52 Abs. 4c EStG).
Lohnsteuer: Welche Maßnahmen steuerlich begünstigt sind
Steuerlich begünstigt sind beispielsweise:
- Gesundheitsschutzmaßnahmen wie eine Rückenschule,
- die Anschaffung ergonomischer Büromöbel,
- kostenlose Augenuntersuchung,
- Zur-Verfügung-Stellen einer Computerbrille,
- Rückenschule und
- Raucherentwöhnungskurse.