Keine Lohnsteuer auf Trinkgeld von Angestellten
Antwort: Im Fall Ihrer Angestellten nicht! Freiwillige Trinkgelder, die Ihre Angestellten von den Gästen erhalten, sind in vollem Umfang steuerfrei. Die lästige Trinkgeldsteuer wurde bereits 2002 abgeschafft. Das gilt auch, wenn alle Trinkgelder in einer gemeinsamen Kasse gesammelt und dann unter den Kollegen aufgeteilt werden. Doch wichtig ist hier der Umstand der Freiwilligkeit! Andere Formen des Trinkgelds sind steuerpflichtig – und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf hat.
Wann trotzdem Lohnsteuer auf Trinkgeld fällig wird
Beispiele:
- festgelegter Bedienzuschlag in der Gastronomie
- Zahlungen aus dem Tronc einer Spielbank an den Spielleiter.
In diesen Fällen haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zahlung. Sie wird vom Arbeitgeber ausgezahlt. Deshalb gehören diese Gelder zum Lohn und müssen versteuert werden. (BFH-Urteil vom 18.12.2008, VI R 49/06).