Dieses Bild ist eine Infografik, mit der Aufschrift: Weihnachtsgeld versus 13. Monatsgehalt - wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Sonderzahlung? Daneben zeigt die Infografik einen Weihnachtsbaum.

Weihnachtsgeld: Wann müssen Sie es zahlen?

Das Weihnachtsgeld ist eine oft mit Spannung erwartete Zusatzleistung für Arbeitnehmer, die das Ende des Jahres versüßt und die Vorfreude auf die Festtage steigert. Doch für Arbeitgeber stellt sich die Frage: Wann muss Weihnachtsgeld gezahlt werden? Wer hat wann Anspruch? Und wie können Sie diesen Anspruch auf Weihnachtsgeld umgehen? Auch die Frage, ob eine Kürzung oder Rückforderung bei Kündigung oder Krankheit möglich ist, steht oft im Raum. Diese und weitere Antworten möchten wir in diesem Artikel beantworten.
Inhaltsverzeichnis

Was ist Weihnachtsgeld im Arbeitsrecht?

Weihnachtsgeld im Arbeitsrecht ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die als Gratifikation bezeichnet wird. Es wird zusätzlich zum regulären Gehalt oder Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt, beispielsweise oft als Belohnung für Betriebstreue.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Weihnachtsgeld im Gegensatz zum 13. Monatsgehalt, welches ein fester Gehaltsbestandteil ist, nicht-kürzbar und mit Entgeltcharakter versehen ist, eine freiwillige und meist jährliche Sonderleistung darstellt.

Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und dem 13. Monatsgehalt?

Der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und dem 13. Monatsgehalt liegt darin, dass Weihnachtsgeld eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers ist, während das 13. Monatsgehalt ein vertraglich vereinbarter und fester Gehaltsbestandteil ist.

Das Weihnachtsgeld wird jährlich als eine Art Prämie zusätzlich zum Gehalt gezahlt, während das 13. Monatsgehalt ein volles Gehalt mit Entgeltcharakter darstellt und meist in Form einer jährlichen Sonderzahlung oder als zweites Gehalt im Dezember ausgezahlt wird.

Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein, Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Schließlich handelt es sich beim Weihnachtsgeld um eine Sonderzahlung durch den Arbeitgeber, die auf Freiwilligkeit beruht.

Trotz fehlendem gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld kann ein Anspruch dennoch entstehen – und zwar durch eine explizite Vereinbarung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag. Dasselbe gilt für eine betriebliche Übung.

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Arbeitnehmer können Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, wenn es als fester Bestandteil zum Gehalt und somit als 13. Monatsgehalt vereinbart wird. Eine solche Regelung findet sich:

  • in dem Arbeitsvertrag,
  • in einer Betriebsvereinbarung oder
  • in einem Tarifvertrag.

Alternativ kann sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld auch aus der betrieblichen Übung ergeben, wenn der Arbeitgeber die Gratifikation mehr als drei Jahre hintereinander ohne ausdrücklichen Hinweis auf Freiwilligkeit auszahlt. Durch die regelmäßige Gewährung des Weihnachtsgeldes kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, diese Zahlung auch im nächsten Jahr wieder zu erhalten. Doch der Arbeitnehmer kann es nicht nur erwarten, er hat sogar einen rechtlichen Anspruch darauf.

Was ist eine betriebliche Übung?

Eine betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmte Leistungen, Vergünstigungen oder Verhaltensweisen gewährt, ohne dass er dazu rechtlich verpflichtet ist. Sobald die Arbeitnehmer diese Praxis als selbstverständlich ansehen können und darauf vertrauen, dass sie fortgesetzt wird, entsteht eine vertragliche Bindung.

Wie lässt sich einer betrieblichen Übung bei Weihnachtsgeld vorbeugen?

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld durch eine betriebliche Übung lässt sich durch einen Vorbehalt auf Freiwilligkeit vorbeugen. Entscheidend für dessen Wirksamkeit ist jedoch eine deutlich, klare und unmissverständliche Formulierung. Bei widersprüchlichen Vereinbarungen kann ein Anspruch entstehen.

Muster für einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt

“Der Arbeitgeber gewährt freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung Weihnachtsgeld. Auch durch eine wiederholte Auszahlung dieser freiwilligen Sonderzahlung soll künftig kein Rechtsanspruch entstehen.”

Wann ist ein Auszahlungsvorbehalt vom Weihnachtsgeld unwirksam?

Ein Hinweis auf die Freiwilligkeit beim Weihnachtsgeld kann schnell unwirksam werden, zum Beispiel wenn

  • eine widersprüchliche Vertragsklausel in einem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu finden ist,
  • der Vorbehalt unklar oder missverständlich formuliert ist oder
  • ein Widerruf- und Freiwilligkeitsvorbehalt kombiniert werden (eine freiwillige Zahlung kann grundsätzlich nicht widerrufen werden).

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert und wird von Unternehmen frei festgelegt. In der Regel beträgt es zwischen 50 Prozent und 80 Prozent des normalen Monatsgehalts – und nicht wie das 13. Monatsgehalt 100 Prozent.

Bei Tarifverträgen kann die Höhe der Zahlung oft von der Betriebszugehörigkeit abhängen, wobei Mitarbeiter mit längerer Betriebszugehörigkeit häufig höhere Beträge erhalten.

Wann wird Weihnachtsgeld überwiesen?

Das Weihnachtsgeld wird in der Regel im November zusammen mit der Novemberabrechnung überwiesen. Dadurch haben die Arbeitnehmer die Sonderzahlung rechtzeitig vor Weihnachten zur Verfügung.

Müssen alle Mitarbeiter Weihnachtsgeld bei Anspruch erhalten?

Ja, grundsätzlich muss ein Arbeitgeber, wenn er sich für die freiwillige Sonderzahlung entscheidet, allen Arbeitnehmern Weihnachtsgeld gewähren – das schreibt das Gleichbehandlungsgesetz vor. Demnach müssen auch Teilzeitkräfte sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) Weihnachtsgeld erhalten – aber natürlich nur anteilig.

Arbeitgeber dürfen also bestimmte Arbeitnehmergruppen nicht willkürlich vom Weihnachtsgeld ausschließen, da der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt.

Kann Weihnachtsgeld zurückgefordert werden?

Ja, Weihnachtsgeld kann unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden. Wenn das Weihnachtsgeld als Gratifikation und nicht als vertraglich vereinbartes 13. Monatsgehalt gezahlt wird, kann der Arbeitgeber eine Rückzahlung verlangen, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden.

Zum Beispiel kann eine Rückzahlungsklausel wirksam im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung vereinbart worden sein, die vorschreibt, dass der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn er das Unternehmen vor einem bestimmten Stichtag verlässt oder innerhalb einer festgelegten Frist nach der Zahlung ausscheidet.

Die Wirksamkeit solcher Klauseln hängt jedoch von den konkreten Vereinbarungen und den arbeitsrechtlichen Vorschriften ab. Ist keine wirksame Rückzahlungsklausel vorhanden, besteht normalerweise kein Anspruch auf Rückforderung des Weihnachtsgeldes.

Wird Weihnachtsgeld bei einer Kündigung bezahlt?

Ob Weihnachtsgeld bei einer Kündigung gezahlt wird, hängt davon ab, welchen Charakter das Weihnachtsgeld hat und welche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag getroffen wurden.

  1. Weihnachtsgeld mit reinem Entgeltcharakter: Wenn das Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt mit Entgeltcharakter gilt, muss es in der Regel auch bei einer Kündigung anteilig gezahlt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Weihnachtsgeld entsprechend dem Zeitraum der geleisteten Arbeit im laufenden Jahr zu berechnen und auszuzahlen.
  2. Weihnachtsgeld als freiwillige Sonderleistung: Wenn das Weihnachtsgeld hingegen als freiwillige Sonderleistung, beispielsweise als Belohnung der Betriebstreue, gewährt wird, haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch darauf. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei zu entscheiden, ob er das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung anteilig auszahlt oder nicht.

Es ist wichtig, dass im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen klare Regelungen zum Weihnachtsgeld und dessen Zahlung bei einer Kündigung festgelegt sind, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden. In vielen Fällen hängt die Zahlung des Weihnachtsgeldes bei einer Kündigung davon ab, ob es als Entgelt oder als freiwillige Gratifikation betrachtet wird und welche entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Kann Weihnachtsgeld gekürzt werden?

Ja, Weihnachtsgeld kann unter bestimmten Umständen gekürzt werden. Die Kürzungsmöglichkeiten hängen davon ab, welchen Zweck das Weihnachtsgeld im Arbeitsverhältnis erfüllt und welchen Charakter es hat.

  1. Weihnachtsgeld als freiwillige Sonderleistung: Wenn das Weihnachtsgeld als freiwillige Gratifikation fungiert, zum Beispiel als Belohnung der Betriebstreue, haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch darauf. In solchen Fällen sind Unternehmen grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, Weihnachtsgeld auszuzahlen oder nicht. Auch eine Kürzung des Weihnachtsgeldes ist in diesem Fall nach eigenem Ermessen möglich, solange der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleibt.
  2. Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter: Hat das Weihnachtsgeld hingegen die Funktion eines 13. Monatsgehalts und ist somit dem Entgelt gleichzusetzen, gelten andere Regelungen. Da diese Zahlung Entgeltcharakter hat, sind Arbeitgeber in der Regel zur ungekürzten Auszahlung in voller Höhe verpflichtet.
  3. Weihnachtsgeld als Sonderzahlung mit Mischcharakter: Einige Unternehmen entscheiden sich für eine Mischform, bei der das Weihnachtsgeld sowohl freiwillige Gratifikation als auch Entgeltcharakter hat. In solchen Fällen kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld beispielsweise reduziert werden, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, etwa im Falle einer Krankheit. Die genauen Regelungen dazu sollten im Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Zusammenfassend kann Weihnachtsgeld gekürzt werden, wenn es als freiwillige Sonderleistung gewährt wird und bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. Bei Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter ist eine Kürzung normalerweise nicht vorgesehen, es sei denn, es gibt arbeitsvertragliche Regelungen, die dies bei längerer Krankheit ermöglichen. Es ist wichtig, dass die spezifischen Kürzungsbedingungen im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen klar festgelegt sind, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Warum profitieren auch Arbeitgeber vom Weihnachtsgeld?

Arbeitgeber profitieren vom Weihnachtsgeld, da es eine Möglichkeit bietet, die Mitarbeiter zu motivieren und ihre Betriebstreue zu belohnen. Durch die Zahlung von Weihnachtsgeld können Unternehmen eine positive Arbeitsatmosphäre schaffen und die Mitarbeiterbindung stärken, was sich langfristig positiv auf die Produktivität, die Zufriedenheit und das Arbeitsverhältnis auswirken kann.

Ist Weihnachtsgeld steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig?

Ja, Weihnachtsgeld unterliegt der Steuerpflicht und den Sozialabgaben sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben auf das Weihnachtsgeld zahlen müssen.

FAQ – Antworten auf die häufigsten Fragen zum Weihnachtsgeld

Noch Fragen? Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Weihnachtsgeld.

Weihnachtsgeld im Arbeitsrecht bezeichnet eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers als Anerkennung und Belohnung für die Arbeitnehmer. Es wird zusätzlich zum regulären Gehalt oder Lohn ausgezahlt.
Nein, es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Auszahlung hängt von Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Auch eine betriebliche Übung kann einen Anspruch begründen.
Um einem Anspruch auf Weihnachtsgeld durch eine betriebliche Übung vorzubeugen, sollte ein klarer und eindeutiger Vorbehalt auf Freiwilligkeit formuliert werden. Widersprüchliche oder unklare Formulierungen könnten einen Anspruch entstehen lassen.
Für Arbeitnehmer ist das 13. Monatsgehalt besser, schließlich ist dieses fest im Arbeitsvertrag fixiert und beträgt in der Regel ein komplettes Monatsgehalt. Für Arbeitgeber wiederum ist das Weihnachtsgeld vorteilhafter, da die Höhe individuell bestimmt werden kann und keine Pflicht zur Zahlung besteht.
Das Weihnachtsgeld wird in der Regel im November zusammen mit der Novemberabrechnung überwiesen, damit die Arbeitnehmer die Sonderzahlung rechtzeitig vor Weihnachten erhalten.
Ja, eine Kürzung des Weihnachtsgeldes ist unter bestimmten Umständen möglich. Es hängt davon ab, ob das Weihnachtsgeld als freiwillige Sonderleistung oder als Entgelt mit vertraglicher Bindung gilt.
Arbeitgeber profitieren vom Weihnachtsgeld, da es die Mitarbeiter motivieren und ihre Betriebstreue belohnen kann. Eine positive Arbeitsatmosphäre und gesteigerte Mitarbeiterbindung können sich langfristig positiv auf die Produktivität auswirken.