Seit diesem Jahr müssen Sie der Einzugsstelle für jeden einzelnen Mitarbeiter auch die Daten zur Unfallversicherung melden. Bisher genügte eine jährliche Gesamtmeldung (Lohnnachweis) für alle Mitarbeiter zusammen direkt an den Unfallversicherungsträger. Was viele Lohnbüros und Arbeitgeber bisher nicht wussten: Für eine Übergangszeit kommen beide Verfahren zur Anwendung. Der Lohnnachweis entfällt erst ab 2012.
Sozialversicherung: So füllen Sie die neuen Felder aus
Die aktuelle Entgeltmeldung an die Einzugsstelle, die Sie jetzt verwenden müssen, wurde um einige Felder erweitert:
- die Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei Ihrer Berufsgenossenschaft (BG): Diese Nummer erhält Ihr Unternehmen, wenn es sich bei der zuständigen BG anmeldet.
Sozialversicherung: Neue Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften
Achtung: Ebenfalls auf Grund der Reform soll die Zahl der Berufsgenossenschaften bis Ende 2009 auf 9 sinken. Achten Sie auf neue Zuständigkeiten.
- die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft: Diese Nummer finden Sie in der Korrespondenz des jeweiligen Unfallversicherungsträgers oder auf seinen Internetseiten.
- die vom Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden
- das an den Beschäftigten gezahlte versicherungspflichtige Arbeitsentgelt
- die Gefahrtarifstelle, der der Mitarbeiter zuzuordnen ist: Die Arten der Tätigkeiten und der Erzeugnisse Ihres Unternehmens, die Sie Ihrer BG melden, werden einer Gefahrtarifstelle zugeteilt.