Sozialabgaben / Auszubildende - Wichtig für Sie:
Diese Geringverdienergrenze müssen Sie bei jedem einzelnen Monat beachten! Das heißt auch, dass dem zur Ausbildung Beschäftigten eine Einmalzahlung zusteht, teilt sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die Sozialabgaben von dem Entgeltanteil, der die 325-€-Grenze übersteigt. Das gilt auch für die Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Beispiel: Am 1.8. fängt der 17-jährige Auszubildende Georg Heinze im Unternehmen an. Er erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung von 300 €. Folge: Das Ausbildungsunternehmen trägt die Sozialabgaben alleine. Und hierzu zählt auch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 % der Ausbildungsvergütung. Ein Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung kommt nicht infrage, da Herr Heinze das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Im Dezember steht Herrn Heinze zusätzlich ein Weihnachtsgeld von 200 € zu. Insgesamt er-hält er im Dezember also 500 €. Im Dezember trägt damit der Arbeitgeber die Sozialabgaben (inklusive Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung) von 325 € allein. Die Beiträge, die auf die übrigen 175 € entfallen, tragen Arbeitgeber und Herr Heinze jeweils zur Hälfte. Von diesem Betrag zahlt auch Herr Heinze den Zusatzbeitrag.
Sozialabgaben / Auszubildende - Aufgepasst:
Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Ausbildungsvergü-tung. Sollte im Einzelfall (vor allem bei Praktikanten-Arbeitsverhältnissen) keine Vergütung gezahlt werden, sind die monatlichen Sozialabgaben aus einem fiktiven Arbeitsentgelt von 2010 monatlich 25,55 € (bzw. 21,70 € Ost) zu ermitteln. Nur zur Renten- und Arbeitslosen-versicherung werden aus diesem fiktiven Betrag Beiträge berechnet und abgeführt.