Fehlerhafte Rechnungen gibt’s immer noch in allen Bereichen. Teuer wird es dann für Sie, wenn Ihnen eine fehlerhafte Rechnung nicht auffällt, aber ein Prüfer sie bei einer Betriebsprüfung bemerkt.
Das <link glossar begriff _blank>Finanzamt achtet bei Betriebsprüfungen verstärkt darauf, ob alle Rechnungen formell in Ordnung sind. Bereits ein Fehler reicht dem Betriebsprüfer, um Ihnen den Vorsteuerabzug zu streichen.
Beispiel: Sie erhalten eine Rechnung über 2000 Euro zuzüglich 380 Euro Umsatzsteuer. Die Rechnungsnummer fehlt auf der Rechnung.
Das bedeutet: Sie verlieren 380 Euro, weil Sie keinen Vorsteuerabzug beanspruchen dürfen.
Fehlerhafte Rechnung korrigieren lassen
Prüfen Sie daher sofort Ihre Rechnungen nicht nur auf sachliche Richtigkeit sondern auch darauf, ob alle vorgeschriebenen Angaben enthalten sind. Erhalten Sie eine fehlerhafte Rechnung, sollten Sie sofort eine korrigierte Rechnung anfordern. Bis Ihnen die Berichtigung vorliegt, begleichen Sie die fehlerhafte Rechnung nicht oder überweisen Sie nur den Nettobetrag. So haben Sie ein Druckmittel in der Hand, um eine korrigierte ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten. Kontrollieren Sie jede Rechnung über 150 € Brutto daraufhin, ob diese zwingend vorgeschriebenen Angaben enthalten sind:- Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Leistung ausführt
- Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
- Wahlweise die Steuernummer, die dem leistenden Unternehmer vom <link glossar begriff _blank>Finanzamt zugeteilt worden ist, oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Das Ausstellungsdatum der Rechnung
- Eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Ware mit handelsüblicher Bezeichnung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, auch wenn er nicht vom Rechnungsdatum abweicht
- Eine Aufschlüsselung des Entgelts (Nettobetrags) nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
- Der anzuwendende Steuersatz
- Der Betrag der Umsatzsteuer, der auf das Entgelt entfällt, oder ein Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt
Selbstständigkeit 2008
So machen Sie als Selbstständiger in 2008 mehr Umsatz und Gewinn!
Testen Sie das "Handbuch für Selbstständige & Unternehmer" 2 Wochen gratis!