Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Duzen oder Siezen im Geschäftsbrief? - Die korrekte Anrede für Geschäftsbriefe".

Anrede: Duzen oder Siezen im Geschäftsbrief?

Sie schreiben einen Geschäftsbrief an einen guten Bekannten oder Freund mit dem Sie normalerweise per Du sind. Aber wie reden Sie ihn nun im Brief an? Duzen oder Siezen Sie ihn? Und wie schaut es eigentlich mit Titeln in der Anrede aus? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Duzen/Siezen: Ist die Anrede “Du” in Geschäftsbriefen erlaubt?

Viele Menschen sind überzeugt, in Geschäftsbriefen oder offiziellen Schreiben sei es nicht erlaubt, einen Freund oder guten Bekannten zu duzen. Das stimmt nur zum Teil. Es gibt Fälle, in denen Sie Distanz wahren sollten: Nämlich immer dann, wenn nicht der Empfänger allein, sondern z. B. Personen anderer Abteilungen im Unternehmen oder externe Wirtschaftsprüfer das Schreiben lesen könnten. Dann könnte durch eine allzu vertraute Anrede im Brief leicht der Verdacht auf Vetternwirtschaft entstehen.

Beispiel: Angenommen, Sie schreiben einem Unternehmen eine Rechnung, die ihr Freund Carl Hofmann abzeichnen muss. Dann geht sie an die Buchhaltung, die das Geld überweist. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Entweder nutzen Sie als Anrede zum Beispiel “Lieber Carl Hofmann” und formulieren den restlichen Text neutral und ohne jede Anrede (etwa: “Ich bitte darum, mir die oben stehende Rechnungssumme bis zum xx.xx.xx ohne Abzüge zu überweisen.”)
  • oder Sie siezen Carl Hofmann in der Anrede des Briefs und notieren Ihre persönlichen Grüße z. B. auf einen Post-it-Zettel, den Sie daraufkleben (etwa: “Herzliche Grüße, Dein Martin”). Diese Grüße müssen natürlich unverfänglich sein für den Fall, dass eine Vertretung den Brief zufällig öffnen sollte.

Gehören Titel in die Briefanrede?

Sicher ist: Ins Adressfeld gehören Angaben wie “Herr Pfarrer” oder “Herr Bürgermeister”. Wie aber sieht es mit der Anredezeile aus? Hier empfehlen viele Korrespondenz-Trainer, solche Titel wegzulassen. Doch diese Empfehlung ist falsch! Sie machen mit dem Titel-Gebrauch unmissverständlich klar, in welcher Eigenschaft Sie eine Person ansprechen. Überdies verletzen Sie so niemanden, der gesteigerten Wert auf seinen Titel legt.

Gehören alle Titel des Empfängers in die Briefanrede?

Nein. Bei akademischen Graden verwenden Sie nur den höchsten Titel. Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Martin Schmidt reden Sie also mit “Sehr geehrter Herr Professor Schmidt” an. Verwenden Sie denjenigen Titel, in dessen Funktion Sie die Person anschreiben. Reden Sie eine Professorin an, sollten Sie die weibliche Form verwenden. Also: “Sehr geehrte Frau Professorin Schanze” und nicht “Sehr geehrte Frau Professor Schanze”.