Als Vorsitzender können sich nicht darauf berufen, einzelnen Aufgaben der Vorstandsarbeit nicht gewachsen zu sein. Ihre wichtigsten Pflichten:
· Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Rechtspflichten des Vereins, die diesen als juristische Person betreffen, erfüllt werden.
· Sie sind dafür verantwortlich, dass die Entscheidungen im Verein nach den Bestimmungen der Satzung und nach geltendem Recht vollzogen werden.
· Sie sind verpflichtet, die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Erkennen Sie einzelne Beschlüsse als eindeutig unwirksam, dürfen Sie diese nicht ausführen.
· Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ansprüche des Vereins durchgesetzt werden und der Vereinszweck verwirklicht wird.
· Sie unterliegen strengen Verschwiegenheitspflichten gegenüber Dritten.
· Sie haben umfassende Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten gegenüber sämtlichen Organen und Mitgliedern des Vereins.
Alexander Blankenstein, Rechtsanwalt und Vereinsrechtsexperte, Köln, Tel. 0221 27127-00