Vorsteuer für Ausgaben auf Auslands-Dienstreisen – Antragsfrist verlängert
Liebe Leserin, lieber Leser,
waren Sie oder Mitarbeiter Ihrer GmbH 2009 im EU-Ausland oder bestimmten Drittstaaten (Norwegen, Schweiz, teilweise auch Kanada) und haben direkt vor Ort umsatzsteuerpflichtige Ausgaben fu?r die GmbH getätigt, können Sie dafu?r eine Vorsteuererstattung für Ihre GmbH beantragen. Typischerweise fallen solche umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben auf Dienstreisen, z. B. bei der Teilnahme an Messen oder bei Arbeiten vor Ort beim Kunden an.
Antrag ausschließlich via Internet
Mussten Sie die Vorsteuervergu?tung in den vergangenen Jahren fu?r jedes Land einzeln und bei der dort zuständigen Behörde beantragen, läuft das Verfahren nun zentral u?ber das Bundeszentralamt fu?r Steuern (BZSt). Dort werden die Anträge gepru?ft und an die entsprechenden Stellen im Ausland weitergeleitet. Vorsteuervergu?tungsanträge stellen Sie jetzt ausschließlich per Internet u?ber das BZStOnline- Portal. Die notwendigen Belege scannen Sie ein und schicken sie mit.
Die Antragsfrist fu?r Vorsteuervergu?tungen fu?r 2009 wäre normalerweise am 30.9.2010 ausgelaufen. Später eingehende Anträge wären dann nicht mehr bearbeitet worden.
Erstattung fu?r 2009 jetzt noch sichern
In einigen am Vergu?tungsverfahren beteiligten Ländern gab es allerdings technische Probleme bei der Einrichtung der zentralen Antragsportale. Der EU-Ministerrat hat deshalb eine Verlängerung der Antragsfrist fu?r das Jahr 2009 betreffende Anträge beschlossen. Sie können nun noch Vorsteuervergu?tungsanträge fu?r Ihre GmbH bis 31.3.2011 stellen (BMF, 1.11.2010, Az: IV D 3 - S 7359/10/10004).
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Herzliche Grüße und die besten Wünsche für Sie, Ihre Familie und Ihre GmbH für das neue Jahr 2011 sendet Ihnen Ihr
Sebastian Jördens
Chefredakteur
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