Schließlich ist noch viel Zeit: Bis zum 31.5.2011 will das Finanzamt Ihre Steuererklärung für das Jahr 2010 haben. Mit Fristverlängerung, die einfach zu bekommen ist, verschiebt sich der Termin gar auf den 31.12.2011. Das sind noch einige Monate hin – trotzdem sollten Sie sich schon jetzt mit dem Thema beschäftigen. Aus zwei Gründen:
Weshalb Sie die Steuererklärung als Selbstständiger besser früh abgeben sollten
- In einigen Fällen ist es sinnvoll, die Steuererklärung so früh wie möglich abzugeben. Sie müssen dann nicht bis zum Mai abwarten, Sie können Ihre Steuererklärung in diesen Fällen sofort abgeben, sobald Sie mit dem Abschluss fertig sind.
- Sie sollten sich so früh wie möglich ein Bild davon machen, ob eine Steuernachzahlung für 2010 auf Sie zukommt, und wenn ja, in welcher Höhe. Wenn Sie das nicht tun, droht Ende 2011, wenn Sie dann Ihre Steuererklärung 2010 abgeben, der gefährliche Doppelschlag, der schon viele Selbstständige und Freiberufler in wahre Existenznot gebracht hat.
Der gefährliche Doppelschlag für Selbstständige nach der Steuererklärung
Dieses Beispiel zeigt, was gemeint ist: Peter Mustermann geht 2011 ins 3. Jahr seiner Selbstständigkeit. Im 1. Jahr – 2009 – hat er wenig Gewinn gemacht. Demnach musste er in 2010 nur geringe Einkommensteuer-<wbr />Vorauszahlungen leisten. Doch 2010 kam dann der Durchbruch mit lukrativen Kunden und guten Gewinnen. Das führt bei der Abgabe der Steuererklärung für 2010 zu einer gesalzenen Nachzahlung – zum Beispiel 10.000 €. Peter Mustermann beantragt Fristverlängerung und gibt seine Steuererklärung für 2010 erst Ende 2011 ab (und zahlt dabei das ganze Jahr weiterhin noch die niedrigen Vorauszahlungen). Nach Abgabe kommt der Doppelschlag: Zuerst der Einkommensteuerbescheid über 10.000 € Nachzahlung für 2010. Und dann schickt das Finanzamt nur wenige Tage später die nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung für 2011: Nochmals 10.000 €! Alles zahlbar innerhalb von 4 Wochen.
Nachträgliche Anhebung der Vorauszahlung wird direkt nach Steuererklärung fällig
Mit anderen Worten: Diese nachträgliche Anhebung der Vorauszahlung wird nicht erst – wie man vielleicht annehmen könnte – mit Abgabe der nächsten Steuererklärung fällig, sondern sofort, wenn Sie Ihre Erklärung abgeben. In einer solchen Situation standen schon viele Selbstständige kurz vor dem Ruin. Planen Sie deshalb genau:
- Machen Sie Ihren Jahresabschluss 2010 so früh wie möglich. Entscheiden Sie dann, wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben.
- Behalten Sie im Auge, dass bei Nachzahlungen eine sofortige Anhebung der aktuellen Vorauszahlungen kommt. Bei gestiegenen Gewinnen 2010 wird das Finanzamt also sofort Ihre aktuellen Vorauszahlungen 2011 anheben.