Hier sind gleich zwei:
Steuer-Spar-Tipp 1: Camcorder als Arbeitsmittel
Vielleicht möchten auch Sie sich kurz vor dem Sommerurlaub noch einen hochauflösenden Camcorder anschaffen? Das Finanzamt ist dabei. Und das ausnahmsweise einmal sogar im positiven Sinne. Denn:
Wie Sie eine Kamera steuerlich absetzen können
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Kamera als Arbeitsmittel benötigen, ist das kein Problem. Und das ist keinesfalls schwierig. Schließlich ist es in immer mehr Bereichen wichtig, Arbeitsergebnisse auf Video zu präsentieren oder zu dokumentieren. Z.B.:
- Als Immobilien-Makler präsentieren Sie Ihren Kunden kurze Videos von den Objekten, die Sie anbieten.
- Als Makler oder für Gutachtertätigkeiten müssen Sie den Zustand von Gebäuden dokumentieren.
- Als Berater veröffentlichen Sie auf Ihren Internetseiten oder auf YouTube regelmäßig kurze Videos („Podcasts“) mit Tipps aus Ihrer Branche – mit dem Ziel, Ihre Dienstleistung bekannter zu machen und neue Kunden zu gewinnen.
Beachten Sie: Möglicherweise vermutet das Finanzamt bei Gegenständen wie einer Videokamera eine private Nutzung und will die Kosten deshalb nicht anerkennen. Sorgen Sie für diesen Fall vor: Legen Sie Beispiele bereit, die belegen, dass die Videokamera in betrieblicher Nutzung ist. Und: Wenn Sie eine andere Kamera im Privatbesitz haben, können Sie zusätzlich argumentieren, dass Sie für die Privatnutzung ein eigenes Gerät besitzen.
Steuer-Spar-Tipp 2: Privatanteil für den Firmenwagen sparen
Rechnen Sie Ihren auch privat genutzten Firmenwagen nach der 1-%-Methode ab? Und planen Sie noch einen Urlaub, bei dem Sie diesen Wagen zu Hause stehen lassen? Dann können Sie sich mit der folgenden Methode den Privatanteil für einen ganzen Monat sparen. Es ist ganz einfach:
Die Idee: Sie weisen nach, dass Sie den Wagen 2009 einen ganzen Monat lang nicht genutzt haben. Dann brauchen Sie für diesen Monat auch keinen Privatanteil anzusetzen. Alles, was Sie dafür tun müssen: Weisen Sie dem Finanzamt anhand von Reiseunterlagen, Flugtickets, Fahrtenbuch oder Ähnlichem nach, dass Sie Ihren Wagen in dem betreffenden Monat nicht privat genutzt haben. Wie sich das steuerlich auswirkt, zeigt das folgende kleine Rechenbeispiel:
Listenpreis Ihres Firmenwagens inkl. Umsatzsteuer z. ?B. | 50.000 € |
1 % davon für den monatlichen Privatanteil | 500 € |
Steuerersparnis bei z.B. 40 % Grenzsteuer: | 200 € |
Können Sie diese Idee in diesem Sommer nicht mehr umsetzen, planen Sie Ihre privaten und beruflichen Reisen entsprechend. Legen Sie z. ?B. einen 3-wöchigen Urlaub (Flugreise) direkt hinter einen einwöchigen Kundenbesuch, bei dem Sie Ihren Wagen ebenfalls nicht benutzt haben.