Sicherheitsdatenblätter in Ihrem Labor: Achten Sie darauf, wenn Sie mit gefährlichen Stoffen arbeiten!

Nur unterwiesene Mitarbeiter dürfen mit Gefahrstoffen umgehen. Worauf es ankommt, entnehmen Sie dem Sicherheitsdatenblatt, das in der EU standardisiert ist. Sicherheitsdatenblätter halten Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihren Stoffen fest. Lesen Sie hier, an welcher Stelle Sie welche Information finden.

Sicherheitsdatenblätter für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen im Labor

Bevor Sie Ihre Mitarbeiter mit chemischen Stoffen und Zubereitungen umgehen lassen, müssen Sie die Gefährdung beurteilen und meistens auch eine Betriebsanweisung erstellen. Dabei helfen Ihnen die Kennzeichnung auf der Verpackung und das Sicherheitsdatenblatt. Im Folgenden lesen Sie unter anderem, in welchen Kapiteln Sie Antworten auf die häufigsten Fragen finden.

Sicherheitsdatenblätter für Ihr Labor: was steht drin?

Das Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen und Daten, aus denen Sie sachgerechte und praxisnahe Empfehlungen zur Handhabung des Produktes am Arbeitsplatz ableiten können. Auch für die Umwelt und den Transport enthält das Sicherheitsdatenblatt einige Empfehlungen. Mit der Einführung von REACH finden Sie zusätzlich auch Informationen wie Registriernummern, DNEL (Derived No Effect Level), PEC/PNEC (Predicted (No) Effect Concentration) und Expositionsszenarien für registrierte gefährliche oder PBT- bzw. vPvB-Stoffe über 10 t pro Jahr. Seit dem 1.6.2007 haben die Sicherheitsdatenblätter auch ihre rechtliche Grundlage in der REACH-Verordnung.

Hinweis: Die Bestimmungen über das Sicherheitsdatenblatt sind in der gesamten EU einheitlich. In vielen Ländern der Welt wird für Sicherheitsdatenblätter der ISO-Standard 11014/1 genutzt, der dem EU-Sicherheitsdatenblatt sehr ähnlich ist.

In welchen Fällen Sie Sicherheitsdatenblätter für Ihr Labor bekommen

Als so genannter „berufsmäßiger Verwender“ haben Sie einen Anspruch darauf, Sicherheitsdatenblätter für alle als gefährlich eingestuften chemischen Produkte spätestens bei Lieferung des Produktes kostenlos und in Deutsch für Ihr Labor zu erhalten. Seit REACH gilt das auch für Stoffe, die

  • persistent („nicht abbaubar“), bioakkumulierbar und toxisch (PBT-Stoffe) oder
  • sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB-Stoffe) sind und
  • auf der Kandidatenliste für die Zulassungsliste (Liste nach Ar-tikel 59) stehen.

Auf Ihre Nachfrage hin erhalten Sie darüber hinaus Sicherheitsdatenblätter auch für

  • chemische Produkte, die zwar nicht als gefährlich einzustufen sind, aber trotzdem gefährliche Stoffe, PBT-Stoffe, vPvB-Stoffe oder Stoffe der Liste nach Artikel 59 unterhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen enthalten. Diese Produkte erkennen Sie am Aufdruck „Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich“,
  • Erzeugnisse, bei denen der Gesetzgeber keine Sicherheitsdatenblätter fordert, Sie jedoch berechtigt sind, gleichwertige umfangreiche Informationen zu fordern,
  • Produkte, die weder als gefährlich einzustufen sind noch gefährliche Stoffe enthalten, für die der Hersteller aber dennoch diese Informationen auf freiwilliger Basis zusammenstellt.

Hinweis: REACH verpflichtet Sie in Artikel 35, Ihren Mitarbeitern Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern zu ermöglichen.

Sicherheitsdatenblätter für Ihr Labor: Identität und Verwendungszweck

Die Identität eines Stoffes oder der Name einer Zubereitung, die Adresse des Lieferanten (oder Herstellers/Importeurs) und der Verwendungszweck stehen im Kapitel 1. Die einzelnen gefährlichen Inhaltsstoffe einer Zubereitung finden Sie im Kapitel 3. Empfohlene Einschränkungen der Verwendung sollten im Kapitel 16, gesetzliche Verwendungsverbote und andere stoffbezogene Rechtsvorschriften im Kapitel 15 stehen.

Sicherheitsdatenblätter für Ihr Labor: Mögliche Gefahren und erste Hilfe

Mögliche Gefahren des Produktes stehen zusammengefasst im Kapitel 2. Hier sind auch Gefährdungen genannt, die bei der Einstufung und Kennzeichnung nicht berücksichtigt werden, z. B. Erstickungs-, Verbrennungs- und Rutschgefahr.

Erste-Hilfe-Maßnahmen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung finden Sie in den Kapiteln 4 und 5. Bei den Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung im Kapitel 6 wird gegebenenfalls auf die Schutzmaßnahmen nach Kapitel 8 hingewiesen.

Sicherheitsdatenblätter für Ihr Labor: Exposition und persönliche Schutzausrüstung

In Kapitel 8 finden Sie die einzuhaltenden Grenzwerte am Arbeitsplatz, die DNEL sowie die Messverfahren zu ihrer Überwachung. Sofern vorhanden, erhalten Sie an dieser Stelle auch Informationen über die Stoffbelastung am Arbeitsplatz bei der vorgesehenen Verwendung des Produktes. Dies sind wichtige Vorinformationen für die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.