So lassen sich Restenergien in Maschinen und Anlagen beherrschen

Eine Gefahrenquelle bei Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen ist der Irrglaube, mit dem Ausschalten seien alle Risiken gebannt. Vergessen wird leicht, dass in hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Systemen noch Restenergien vorhanden sein können, die nicht schlagartig verschwinden.

Wenn sich dann z. B. schwere Maschinenteile unvermittelt absenken, kann es für Mitarbeiter, die bereits mit Reinigungs- oder Reparaturarbeiten zugange sind, hochgefährlich werden. Auch andere mechanische Kräfte, etwa von Schwungrädern, unter Druck stehenden Bauteilen oder gespannten Federn sind oft kaum vorhersehbar.

Nutzen Sie daher die im Folgenden aufgeführte Checkliste, um Gefahren durch Restenergien bei Instandhaltungsarbeiten vorzubeugen. Nicht jede Frage kann für jeden Maschinen- oder Anlagentyp zutreffen. Überall dort, wo Sie ein Nein ankreuzen müssen, müssen Sie geplante Arbeitsabläufe überdenken und ggf. weitere Schutzmaßnahmen vorsehen. Zusätzliche nützliche Hinweise in diesem Zusammenhang finden Sie in der DGUV-Information 209-070 „Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung“.

Checkliste: Restenergien in Maschinen und Anlagen beherrschen

  • Sind alle Energieformen einer Maschine oder Anlage (elektrisch, hydraulisch, pneumatisch etc.) bekannt und kann die Zufuhr für sämtliche Energiearten sicher abgestellt werden?
  • Können Sie sicherstellen, dass die Energie abgestellt bleibt, und einen „Schutz vor Wiedereinschalten“ oder Wiederanlaufen gewährleisten (Schlösser, Lockout-Tagout-Systeme)?
  • Sind Trenneinrichtungen (elektrische, pneumatische usw.) vorhanden, um eine Maschine oder Anlage sicher stillzusetzen?
  • Sind diese Trenneinrichtungen eindeutig gekennzeichnet?
  • Können die Trenneinrichtungen gegen Wiedereinschalten gesichert werden?
  • Ist jeder an den laufenden Arbeiten beteiligte Mitarbeiter bzw. Fremdfirmen, Wartungsteams, Reinigungstrupps usw. in der Lage, den Hauptschalter mit einem eigenen Schloss vor verfrühter Benutzung zu sichern?
  • Ist bekannt, inwiefern der Hauptschalter alle Maschinen- und Anlagenteile erfasst bzw. welche Maschinenfunktionen nicht erfasst werden?
  • Wird vor dem Öffnen einer Maschine geklärt, inwiefern hydraulische oder pneumatische Druckspeicher vorher entlastet werden müssen?
  • Ist bekannt, wo auch trotz bzw. nach einer Abschaltung in Maschinen und Anlagen Restenergien gespeichert sein können (z. B. durch angehobene Lasten, elektrische Restspannungen, instabile Position von Schwungrädern o. Ä.)?
  • Können bewegte oder sich drehende Teile wie Rotorblätter, Pleuelstangen, Schwungräder etc. mechanisch gesichert und fixiert werden, z. B. durch Steckbolzen, Splinte usw.?
  • Können angehobene Teile von Maschinen oder Anlagen (Klappen, Luken, Anbaugeräte wie Baggerschaufeln usw.) vor einem unbeabsichtigten Absenken gesichert werden, z. B. durch Keile, Stützen, hochklappbare Befestigungsstangen o. Ä.?
  • Ist voraussehbar, wie sich Ventile, Filter, Saugkörbe, Schwimmer usw. nach Ausschalten einer Anlage verhalten? Kann die Hydraulikpumpe gegen Wiedereinschalten gesichert werden?
  • Ist in den Betriebsanweisungen festgehalten, dass sämtliche Sicherungsmittel wie Steckbolzen, Sperrstangen usw. vor der Inbetriebnahme wieder entfernt werden müssen?
  • Haben Sie ein Kontroll-Prozedere festgelegt, welches sicherstellt, dass keine Sicherungshilfsmittel in einer Maschine oder Anlage vergessen werden?
  • Sind Ihre Mitarbeiter in der Lage, gespeicherte Energien (Druckluft, Hydrauliköl, Federspannungen o. Ä.) kontrolliert abzulassen?
  • Wird bei der Montage oder Demontage von Maschinen darauf geachtet, dass keine Restenergien freigesetzt werden können?
  • Können Sie gefährliche Bewegungen von Maschinenteilen nötigenfalls auf andere Art in den Griff bekommen, z. B. in einer gesonderten Betriebsform mit reduzierter Geschwindigkeit oder verminderten Kräften, Anpressdrücken usw.?