Einnahmenüberschussrechnung: Die Abgabe-Frist für die EÜR endet am 31.05.
Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 muss dem Finanzamt bis zum 31.5.2016 vorliegen. Dies ist eine gesetzliche Frist. Dazu gehören auch die entsprechenden Anlagen. Das ist neben der Anlage G für Gewerbetreibende oder Anlage S für selbstständig Tätige vor allem die Anlage EÜR zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns.
Wenn Sie die Einkommensteuererklärung 2015 kommentarlos später abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Sie können aber eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Dienstreisen, Krankheiten oder Arbeitsüberlastung können eine Fristverlängerung rechtfertigen. Auch wenn wichtige Unterlagen fehlen, kann dies ein Grund sein, einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist zu stellen.
Beantragen Sie die Fristverlängerung schriftlich, rechnen Sie aber nicht damit, dass das Finanzamt Ihnen antwortet. Stimmt es Ihrem Antrag nicht zu, wird Ihnen das mitgeteilt. Ansonsten gilt in diesem Fall ausnahmsweise: Schweigen ist Zustimmung.
Wie Sie Ihre Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung erfüllen
Das Finanzamt verlangt von Ihnen, die Anlage EÜR 2015 elektronisch zu übermitteln. Nur noch in bestimmten Härtefällen gestattet das Finanzamt Ihnen, die Anlage EÜR in Papierform abzugeben.
Bei Ihnen liegt ein solcher Härtefall vor, wenn es für Sie etwa wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das ist speziell der Fall, wenn Sie nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und Sie die Voraussetzungen dafür nur mit erheblichem Aufwand schaffen könnten. Auch wenn Sie nach Ihren individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen, können Sie die Härtefallregelung für sich in Anspruch nehmen.
So geht die Übertragung Ihrer Steuerdaten schnell und unproblematisch
In vielen Fällen kommunizieren Sie ohnehin schon papierlos mit dem Finanzamt. Dann ist die Verpflichtung, die Steuererklärung elektronisch abzugeben, für Sie kein Problem mehr. Die Kommunikation läuft bei Ihnen sicher dann schon papierlos,
- wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln oder
- wenn Sie Ihren Arbeitnehmer-Ehegatten oder andere Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig beschäftigen.
Nur benötigte Felder ausfüllen
Sie sollten im EÜR-Formular nur diejenigen Zeilen und Felder ausfüllen, die auch wirklich auf Sie zutreffen. Die anderen Felder lassen Sie bitte leer. Füllen Sie sie also auch nicht mit dem Wert 0,00.
In diesen Fällen kommen Sie ohne die Anlage EÜR aus
Ist Ihr Unternehmen sehr klein, dürfen Sie auf das Ausfüllen der Anlage EÜR und auf die elektronische Übermittlung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung verzichten.
Klein bedeutet: Ihre Betriebseinnahmen im gesamten Jahr 2015 haben weniger als 17.500 € betragen. Wenn Sie auf das Formular EÜR verzichten, müssen Sie aber dann aber eine eigene Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufstellen, aus der die für das Finanzamt wichtigsten Angaben über Ihr Unternehmen hervorgehen.
Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt dann häufiger Rückfragen hat oder von sich aus Änderungen vornimmt.
Praxis-Tipp: Verwenden Sie das EÜR-Formular. Mit diesem Leitfaden ist das Ausfüllen kein Problem für Sie und die Chance, dass das Finanzamt Ihre Berechnung ohne viel Nachfragen akzeptiert, ist dadurch größer.