Wie Sie eine Betriebsprüfung der Berufsgenossenschaft vorbereiten
Ab 2010 wird die Deutsche Rentenversicherung Bund die Betriebsprüfung im Auftrag der Unfallversicherung durchführen.
Betriebsprüfung im Bereich Unfallversicherung
Das bedeutet für Sie: In den Jahren 2010 und 2011 müssen Sie mit Betriebsprüfungen im Bereich der Unfallversicherung sowohl durch die Rentenversicherung als auch durch die Berufsgenossenschaften rechnen.
Für die Prüfung der Jahre 2005 bis 2008 ist noch die Berufsgenossenschaft zuständig, für den Zeitraum ab 2009 die Deutsche Rentenversicherung. Die Prüfungsabstände bestimmt die Berufsgenossenschaft. Gesetzlich sind keinerlei Zeiträume vorgesehen.
Kein Mindestabstand zwischen Betriebsprüfungen
Das bedeutet theoretisch: Sie können jedes Jahr oder einmal in 10 Jahren geprüft werden. Ab 2010 unterliegen die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung dann deren Turnus von 4 Jahren. Die Prüfung sollte möglichst 4 Wochen und muss mindestens 2 Wochen vor Beginn von der Berufsgenossenschaft angekündigt werden. Stimmt Ihr Unternehmen zu, muss die Frist nicht eingehalten werden und eine frühere Prüfung ist möglich.
Wie Sie die Betriebsprüfung vorbereiten
Wurde die Betriebsprüfung angekündigt, bereiten Sie Folgendes vor:
- Räumlichkeiten: Findet die Prüfung in Ihrem Unternehmen statt, müssen Sie für die Zeit der Prüfung einen geeigneten Raum oder einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
- Unterlagen: Legen Sie sich geordnet alle Unterlagen bereit, nach denen der Prüfer unter Umständen fragt. Auf diese Weise läuft die Prüfung schneller ab.