Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt

Bei einer Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt werden die Einhaltung von Vorschriften überprüft, die den Schutz der Öffentlichkeit, Umwelt und arbeitenden Bevölkerung , also Ihrer Arbeitnehmer, dienen. Sie als Unternehmer müssen diese Vorschriften kenn, einhalten und gewährleisten, dass von Ihrem Betrieb keine Gefahren ausgehen. Zu jeder Zeit kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt stattfinden. Der Beamte kann ohne Ankündigung erscheinen und Sie müssen ihm auf Verlangen Büroräume, Arbeitsstätten und Anlagen zeigen und Auskünfte geben. Meistens wird eine Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt angekündigt.
Inhaltsverzeichnis

Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt: Worauf Sie achten müssen

Sie dürfen beispielsweise nicht:

  • Kinder unter 13 Jahren als Aushilfe beschäftigen
  • Produkte verkaufen, von denen Sie wissen müssen, dass sie unsicher sind
  • Schwangere regelmäßig Lasten von 5 kg oder gelegentlich Lasten von über 10 kg, ohne
  • Mechanische Hilfsmittel von Hand heben, bewegen oder befördern lassen
  • Ihren Fahrern eine Prämie für schnelles Ausliefern zahlen
  • Zugänge zu Dächern offen halten, die nicht trittsicher sind

Wann findet eine Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt statt?

Unangekündigte Betriebsprüfungen durch das Gewerbeaufsichtsamt finden dann statt, wenn:

  • dem Gewerbeaufsichtsamt eine Anzeige über gravierende Mängel in Ihrem Betrieb vorliegt. Diese kann durch Kunden oder Arbeitnehmer, auch anonym, aufgegeben worden sein.
  • in Ihrem Betrieb vor kurzen ein Arbeitsunfall war, den Sie melden mussten.
  • Sie gesetzlich vorgeschriebene Anzeigen gemacht haben, wird überprüft, ob diese Vorschriften auch in Ihrem Betrieb eingehalten werden. Zum Beispiel bei Schwangerschaft einer Mitarbeiterin oder Umgang mit krebserzeugenden Stoffen.

Bei der Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt werden Mängel festgestellt? Was nun?

Mängel die bei der Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt festgestellt werden, werden in 2 Kategorien unterschieden. Sie haben unterschiedliche Folgen für Sie und Ihr Unternehmen.

1. Bei leichten Verstößen gegen Vorschriften drohen Ihnen nicht sofort eine Geldbuße oder Zwangsauflagen.

Stattdessen erhalten Sie eine Frist, bis der Sie die Mängel beseitigt haben müssen. Haben Sie bei der zweiten Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt die Mängel nicht beseitigt, wird es ernst für Sie.

Dann droht Ihnen eine Ordnungswidrigkeits-Verfahren, mit einer saftigen Geldbuße oder ein Strafverfahren, das eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

2. Werden bei der Betriebsprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt gravierende Mängel festgestellt, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Sie werden aufgefordert die Mängel sofort zu beheben. Solange steht der Betrieb still.
  • Oder der Betrieb wird sofort geschlossen.

Diese drastischen Maßnahmen werden eingeleitet, wenn der Beamte eine unmittelbar drohende Gefahr für Leben und Gesundheit oder bedeutende Sachgüter feststellt.