Auch als gesetzestreuer Online-Shop-Betreiber sollten Sie auf der Hut sein, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Finanzamt setzt Schnüffelsoftware im Internet ein
Grund: Zum Aufspüren von Ungereimtheiten setzen die Steuerfahnder eine Schnüffel-Software ein, die z.B. nach fehlenden Adressen und falschen oder nicht vorhandenen Steuernummern sucht. Findet die Software auf Ihren Seiten solche Fehler, kann eine Kontrollmitteilung an das für Sie zuständige Finanzamt gehen.
Checkliste: Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt
Die Folge dann häufig: Ihr Unternehmen landet auf dem Betriebsprüfungsplan und muss mit einer Prüfung rechnen. Prüfen Sie deshalb mit der folgenden Checkliste, ob Ihr Internetauftritt den Anforderungen des Finanzamts standhält:
- Nennen Sie auf der Internetseite den Firmennamen und die Postanschrift?
Achtung: Eine Telefonnummer, Postfach-Adresse oder E-Mail-Adresse allein genügt nicht! - Haben Sie als Kapitalgesellschaft auf Ihren Internetseiten den Namen des Geschäftsführers und die Handelsregister-Nummer veröffentlicht?
- Sind die im Internet genannte Firmierung und Adresse im Handelsregister identisch?
- Geben Sie auf Ihrer Internetseite eine Umsatzsteuer-<wbr />Identifikationsnummer bekannt?
- Stimmt die Steuernummer oder haben sich dort Zahlendreher eingeschlichen?
- Ist der Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern (vor allem der Umsatzsteuer) und sonstiger Bestandteile klar ausgewiesen, ggf. zusätzlich mit Liefer- und Versandkosten?
- Ist klar ersichtlich, dass es sich bei dem genannten Preis um eine Angabe inklusive Umsatzsteuer (Verbraucher) bzw. exklusive Umsatzsteuer (Gewerbekunden) handelt?
- Ist der berechnete Umsatzsteuersatz eindeutig angegeben?