Wer zur E-Bilanz verpflichtet ist
Die E-Bilanz betrifft nur bilanzierende Unternehmen: Ab 2014 muss die Bilanz (für den Veranlagungszeitraum 2013) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Freiberufler und Kleinunternehmer, die ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, haben mit dieser E-Bilanz nichts zu tun.
Wie der Zeitplan aussieht
Seit 1.1.2013 können Unternehmen (freiwillig) ihre Bilanz auf elektronischem Weg ans Finanzamt übermitteln. Pflicht wird die E-Bilanz ab 1.1.2014 für das Jahr 2014. Deshalb müssen Sie sich als bilanzierendes Unternehmen spätestens jetzt mit dem Thema beschäftigen. Denn Ihre aktuellen Zahlen und Daten müssen in der Buchhaltung so erfasst werden, dass Sie möglichst reibungslos die Anforderungen der E-Bilanz erfüllen. Beispielsweise können Änderungen bei den Kontenrahmen notwendig sein.
Was alles zur E-Bilanz gehört
Je nachts Rechtsform übermitteln Unternehmen, die zur E-Bilanz verpflichtet sind, die folgenden Bestandteile:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Ergebnisverwendungsrechnung
- Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften
- steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
- Detailinformationen zu Positionen (Kontensalden zu einer Position)
Hier liegen Vorteile
Die Kommunikation mit dem Finanzamt wird erleichtert. Mögliche Fehler und lästige Auseinandersetzungen, die durch postalische Übermittlung und Erfassung der Daten per Hand entstehen können, werden vermieden.
Hier liegen Nachteile
Die Umstellung erfordert Zeit und Aufwand. Gegebenenfalls müssen Sie Software neu anschaffen und sich einarbeiten.