Das gilt für die Kleinunternehmerregelung
Voraussetzung für den Status Kleinunternehmer ist, dass Sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, also dass Sie:
- im Vorjahr (im Rahmen der Anlage EÜR heißt das also: im Jahr 2012) nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz vereinnahmt haben und
- im laufenden Jahr (hier zählt Ihre Einkommensprognose von Januar 2013) voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € vereinnahmen werden.
In den 17.500 € beziehungsweise 50.000 € ist aber natürlich die Umsatzsteuer enthalten. Das kann gar nicht oft genug betont werden.
Für diesen Spezialfall ist die Zeile 9 in der Anlage EÜR gedacht
Sie gilt, wenn Sie einerseits nicht umsatzsteuerpflichtige Einnahmen verzeichnen und zusätzlich Einnahmen, die der Umsatzsteuer unterliegen.
Haben Sie keine solchen echt umsatzsteuerfreien Einnahmen, ist es einfach: Sind alle Ihre Einnahmen umsatzsteuerpflichtig und Sie machen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, dann sind die Beträge für Zeile 8 und 9 die gleichen.
Diese Einnahmen sind umsatzsteuerfrei
- Umsätze aus dem Verkauf von Briefmarken,
- Umsätze als Bausparkassen- oder Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler,
- Umsätze aus Vermietung und Verpachtung,
- Umsätze als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut,
- Umsätze aus Ihrer Unterrichtstätigkeit als selbstständiger Dozent, soweit Sie für bestimmte, steuerlich anerkannte Schulen tätig sind.