Und wenn Sie etwas entdecken, erheben Sie Einspruch. Das kann aus folgenden Gründen Sinn machen:
1. Eigener Fehler
Wie schon gesagt. Jeder kann Fehler machen. Das gilt für das Finanzamt, aber auch für Sie. Ist Ihnen ein Fehler unterlaufen, den Sie jedoch erst bei der Prüfung des Steuerbescheids gefunden haben? Sie haben beispielsweise Betriebsausgaben vergessen oder Abschreibungen versäumt? Korrigieren Sie Ihre Fehler im Rahmen eines Einspruches.
2. Abweichung ohne erkennbaren Grund
Ist das Finanzamt ohne erklärbaren Grund von Ihrer Steuererklärung abgewichen? Möglich wäre hier ein einfacher Rechenfehler. Oder liegt ein inhaltlicher Grund dafür vor? Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an und fragen Sie ganz einfach nach dem Grund.
Erläutert der Sachbearbeiter die Gründe nicht, legen Sie schriftlich Einspruch gegen den Bescheid ein und fordern darin eine Begründung für die Abweichung.
3. Begründete strittige Abweichung
Das Finanzamt ist bewusst von Ihrer Steuererklärung abgewichen und hat diese aufgrund Ihrer Nachfrage auch erklärt. Holen Sie sich dann die nötigen Informationen, um herauszufinden, ob die Abweichung korrekt ist. Bestehen Zweifel, holen Sie am besten den Rat eines Steuerberaters ein. Finden Sie gute Gegenargumente? Dann lohnt sich ein Einspruch. Fordern Sie das Finanzamt auf, die Sache noch einmal zu prüfen.
Der schriftliche Einspruch ist eine sichere Methode, dass Sie letztendlich zu Ihrem Recht kommen. Er ist kostenlos und kann von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden. Die Frist für einen Einspruch läuft einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids ab.
Nur der Einspruch selbst muss innerhalb der Frist erfolgen. Die Begründung können Sie auch später noch nachliefern. Die festgesetzen Steuern müssen Sie aber dennoch zahlen, es sei denn, das Finanzamt gibt Ihrem "Antrag aus Aussetzung der Vollziehung" statt.