Schöpfen Sie bereits alle Möglichkeiten aus? Nachrechnen lohnt sich, denn die Höchstgrenzen liegen immerhin bei 5.200 Euro - da kann einiges zusammenkommen.
Achtung: Handwerkerleistungen, die das Büro betreffen, zählen zu den Betriebsausgaben. Diese Kosten machen Sie zu 100% geltend. Hier geht es jetzt um Ausgaben für Wohnung oder Haus, in dem Sie selbst wohnen.
Von den privaten haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen können Sie "nur" 20% absetzen. Aufgrund der Höchstgrenzen lohnt es sich jedoch trotzdem für Sie. Für haushaltsnahe Dienstleistungen und häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen, die durch Selbstständige in Ihrem Auftrag oder von einem bei Ihnen sozialversicherungspflichtigen Angestellten ausgeführt werden, machen Sie 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro im Jahr geltend. Bei den gleichen Voraussetzungen gelten für Handwerker noch einmal 1.200 Euro im Jahr.
Mit genauer Planung die Grenzen ausschöpfen
Während haushaltsnahe Dienstleistungen eher regelmäßig anfallen, können Sie Handwerkerleistungen besser planen. Das Jahr ist bald zu Ende. Rechnen Sie nach. Haben Sie die 1.200 Euro bereits ausgeschöpft oder haben Sie noch Luft? Dann könnten Sie jetzt aktiv werden und vielleicht noch eine Sache angehen, die schon lange gemacht werden muss, bisher jedoch immer aufgeschoben wurde.
Formalien zum Steuerabzug
Möchten Sie haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen, achten Sie darauf, dass Sie eine Rechnung erhalten, auf der Arbeitszeit und Material getrennt ausgewiesen sind. Außerdem wichtig ist, dass Ihr Auftragnehmer als Selbstständiger arbeitet.