Kleinunternehmer: Was passiert, wenn Sie den Abgabetermin Ihrer Steuererklärung nicht einhalten?

Am 31.5.2010 ist der Termin für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2009. Was passiert eigentlich wenn ein Selbstständiger diesen Termin verstreichen lässt und auch keine Fristverlängerung beantragt?

Antwort: Es wird sehr schnell sehr ungemütlich. Denn: Die Finanzämter reagieren zunehmend mit harten Sanktionen, wenn Steuererklärungen oder -voranmeldungen erst nach Fristablauf eingereicht werden – auch wenn es nur um wenige Tage geht. Schnell werden Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder angedroht.

Kleinunternehmer: Mit welchen Sanktionen das Finanzamt droht

Manche Finanzämter gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie warten gar nicht erst darauf, dass eine Steuererklärung noch nachträglich abgegeben werden könnte, und schätzen stattdessen den zu versteuernden Gewinn – natürlich mit einem ordentlichen „Unsicherheitszuschlag“. Mit dem geschätzten Betrag wird dann ein Steuerbescheid erlassen. In solchen Fällen ist die angesetzte Steuerschuld in den allermeisten Fällen deutlich höher als sie nach den tatsächlichen Ergebnissen wäre. Die Schätzung wird also regelrecht als Druckmittel gegen die Steuerzahler eingesetzt.

Kleinunternehmer: Gerichte setzen enge Grenzen

Sollte Ihnen dies einmal wegen eines Versäumnisses oder wegen des Fehlers eines Mitarbeiters widerfahren, müssen Sie sich solche harten Sanktionen jedoch nicht gefallen lassen. Denn eine Schätzung ist unzulässig, wenn

  • das Finanzamt vorher nicht mit anderen Mitteln (z. B. durch Androhung von Zwangsgeld) versucht hat, eine Steuererklärung zu bekommen, und
  • die Schätzung nicht lückenlos dokumentiert ist (Finanzgericht Mu?nchen, 4.9.2008, Az. 2 K 1865/08).

Tipp: Trotzdem sollten Sie möglichst darauf achten, Ihren steuerlichen Verpflichtungen pünktlich nachzukommen und es nicht auf eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt ankommen zu lassen. Wenn Sie absehen können, dass Sie einen Termin nicht halten können, bemühen Sie sich um eine Fristverlängerung.

Kleinunternehmer: Musterbrief zur Fristverlängerung

Das Finanzamt gewährt in aller Regel eine Fristverlängerung bis zum 31.12. Nutzen Sie dazu einfach den folgenden Musterbrief.

Steuernummer: 123/456/78912

Fristverlängerung für die Abgabe der

Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann ich die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2009 nicht bis zum 31.5.2010 bei Ihnen einreichen. Ich bitte Sie daher, mir eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.12.2010 einzuräumen.

Der Grund dafür ist eine erhebliche Arbeitsüberlastung. In den vergangenen Monaten sind mir 2 meiner wichtigsten Kunden verloren gegangen. Deshalb bin ich momentan zu Akquisitions- und Präsentations-Terminen beinahe ständig auf Reisen, sodass ich noch nicht alle Unterlagen zusammenstellen konnte.

[Oder anderen, auf Sie zutreffenden, Grund einfügen – wie zum Beispiel Krankheit, fehlende Unterlagen …]

Sollte ich von Ihnen keine anders lautende Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie meinen Antrag auf Fristverlängerung genehmigen.