Die Freude über Geldgeschenke kann schnell vorbei sein, wenn sich das Finanzamt einschaltet.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Vater hatte seinem Sohn 27.500,- Euro für dessen Unternehmen geschenkt. Das Finanzamt führte in dem Unternehmen eine Betriebprüfung durch und wertete das Geld als Einnahmen. Demnach fielen auf den Betrag Steuern an. Die Betriebsprüfer waren der Ansicht, dass es nicht eindeutig erwiesen sei, dass es sich tatsächlich um ein Geschenk des Vaters handelte. Der betroffene Selbstständige hatte sich nicht bemüht, den Sachverhalt aufzuklären. Deshalb durfte das Finanzamt die Steuernachzahlung ohne weitere Nachforschungen festsetzen.
Steuernachzahlung bei Geldgeschenken vermeiden
Wie immer, wenn Geld zwischen privatem und geschäftlichem Bereich fließt, ist das Finanzamt auch bei Geldschenkungen sehr kritisch. Beugen Sie deshalb Unklarheiten auf jeden Fall vor. Wenn Sie Geld bekommen, sollten Sie das auf jeden Fall sorgfältig dokumentieren.
Dazu einige Tipps:
- Im Hinblick auf eine Steuernachzahlung sollten Sie Geldzuwendungen nicht als Barzahlungen annehmen. Bitten Sie darum, das Geld auf Ihr Geschäftskonto zu überweisen und als Grund Schenkung anzugeben.
- Dokumentieren Sie die Schenkung umgehend als Einlage in Ihrer Buchführung. So sind Sie bezüglich einer Steuernachzahlung auf der sicheren Seite.
- Lassen Sie sich die Schenkung bestätigen. Beispiel: "Ich, Name, habe meiner Tochter, Name, am Datum einen Geldbetrag von x Euro geschenkt."