Dann handelt es sich um einen Sachbezug
Beachten müssen Sie allerdings einige Kriterien:
- Auf dem Gutschein muss ein gewisser Euro-Betrag (als Höchstbetrag) angegeben sein und
- der Gutschein muss zum Bezug einer Sache gegenüber Dritten berechtigen.
Beispiel: „…Diesel im Wert von 40 € ...“
Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleibt ein Gutschein zudem, wenn er dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gewährt wird.
Achtung: Der Gutschein ist kein Sachbezug, wenn er (auch) zum Bezug einer Geldleistung berechtigt - wenn der Mitarbeiter ein Wahlrecht zwischen Sach- und Geldleistung hat.
Einlösung im eigenen Unternehmen
Können Gutscheine im eigenen Unternehmen eingelöst werden, gelten sie als Belegschaftsrabatt, der bis zu 1.080 € pro Jahr steuerfrei ist.
Tipp: Bei den 1.080 € handelt es sich um einen Freibetrag. Das heißt: Überschreitet der Wert einer Ware diese Freibetragsgrenze, wird nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Achtung: Anders verhält es sich bei der Freigrenze von 44 € pro Jahr und Mitarbeiter. Hier führt eine Überschreitung dazu, dass der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.
Aufmerksamkeiten: Hier liegt die Grenze bei 60 €
Gewähren Sie einen Gutschein aus persönlichem Anlass – also als sogenannte Aufmerksamkeit –, gilt eine Freigrenze von 60 € pro Mitarbeiter und Anlass. Als persönlicher Anlass gelten beispielsweise:
- Geburt eines Kindes
- Geburtstag
- Jubiläum
- Hochzeit
Neues Urteil zur Entgeltumwandlung
Verzichtet der Mitarbeiter arbeitsvertraglich verbindlich auf einen Teil seines Barlohns, ist eine Umwandlung von Arbeitsentgelt in steuerfreie Warengutscheine möglich (Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 18.2.2015, Az. 9 K 64/13).
Belege sammeln, Aufzeichnungen führen
Sie sind verpflichtet, entsprechende Rechnungen oder Quittungen zum Lohnkonto zu nehmen.
Sachbezüge sind getrennt vom laufenden Entgelt aufzuzeichnen. Sie sind zudem
- einzeln
- mit Angabe von Abgabetag bzw. Abgabezeitraum und Abgabeort und
- Angabe des gezahlten Entgelts aufzuzeichnen.
Muster: Benzin-Gutschein
GUTSCHEIN-Text
der Firma Wolff & Co.
Am Bleibach 311, 12345 Musterstadt
Der Gutschein berechtigt zum Bezug von Waren im Wert von bis zu 44 €
bei der Wiese GmbH Burgstraße 4, 12345 Musterstadt
Ort, Datum