Wann Sie für Ihr Arbeitszimmer Kosten geltend machen können.
Machen Sie Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich geltend, wenn
- es sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer handelt.
- das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet.
- Sie die Räume zu anderen als beruflichen Zwecken nutzen (Lager, Labor).
- Sie die häusliche Sphäre durch Arbeitnehmer aufheben.
Dürfen Sie die Kosten für das Arbeitszimmer abziehen?
Es kommt darauf an. Folgende Fragen müssen Sie gegenüber dem Finanzamt beantworten: Können Sie nachweisen, dass Sie den Raum ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutzen?
Das Finanzamt will wissen
- ob Ihrer Familie ohne das Arbeitszimmer noch genügend Wohnraum zur Verfügung steht.
- ob Sie das Arbeitszimmer auch privat nutzen, zum Beispiel als Gästezimmer.
- ob es sich um ein Durchgangszimmer handelt.
- ob das Arbeitszimmer zum privaten Bereich vollständig abgeschlossen ist.
Das Finanzamt streicht den Abzug komplett, wenn Sie die Räume nicht ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutzen.
Ist das Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre eingebunden?
Falls nicht, haben Sie ein außerhäusliches Arbeitszimmer, der Abzug der Kosten ist garantiert.
Gehört das Arbeitszimmer zur privaten Wohnsphäre?
Ein Abzug der Kosten ist nur möglich, wenn eine klare Trennung zu den Wohnräumen nachweisbar ist.
Wie nutzen Sie die betrieblichen Räume?
- Liegt keine büromäßige, sondern eine andere Nutzung vor (z.B. als Lager), dürfen Sie die anteiligen Aufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen.
- Nutzen Sie den Raum als Büro, handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer. Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer dürfen Sie absetzen, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist.