Nur noch wenige Selbstständigen können die verschärften Bedingungen erfüllen, um das häusliche Arbeitszimmer abzusetzen. Es gibt jedoch Gestaltungsmöglichkeiten, dass Sie den Fiskus weiterhin an den anteiligen Kosten für Miete, Strom, Renovierungen usw. beteiligen.
1. Möglichkeit: Definieren Sie das Arbeitszimmer zum Mittelpunkt Ihrer Arbeit
Das häusliche Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit. Es ist nirgendwo definiert, dass Sie sich den ganzen Tag dort aufhalten müssen. Entscheidend ist, dass Sie den prägenden Teil Ihrer Tätigkeit in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer ausüben, dass Sie in Ihrem Arbeitszimmer zentrale Leistungen erbringen.
Überlegen Sie genau, ob Sie prägende Arbeiten in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer erledigen. Falls ja, beschreiben Sie die Tätigkeit ausführlich dem Finanzamt, aber übertreiben Sie es nicht. Die Angaben werden überprüft.
2. Möglichkeit: Nutzen Sie Ihr Arbeitszimmer nicht als Büro
Die Auflagen für den Steuerabzug gelten nur, wenn Sie in Ihrem Arbeitszimmer vorwiegend gedankliche, schriftstellerische oder verwaltungsorganisatorische Aufgaben erledigen. Nutzen Sie das Arbeitszimmer, bzw. den Arbeitsraum nicht für typische Bürotätigkeiten, steht Ihnen ein uneingeschränkter Steuerabzug zu.
Andere Nutzungsmöglichkeiten sind beispielsweise der Behandlungsraum einer Praxis, ein Lagerraum im Keller, ein Tonstudio oder eine Werkstatt. Selbst wenn Sie einen Lagerraum in einer untergeordneten Funktion für Bürotätigkeiten nutzen, bleibt Ihnen der Steuerabzug für das Arbeitszimmer erhalten.
3. Möglichkeit: Das Arbeitszimmer liegt außerhalb der häuslichen Sphäre
Egal, wie Sie Ihr Arbeitszimmer nutzen, den Steuerabzug sichern Sie sich auf jeden Fall, wenn der Raum außerhalb der häuslichen Sphäre liegt. Das bedeutet, das Arbeitszimmer liegt in einem anderen Gebäude als Ihre Wohnung und hat einen separaten Eingang.
Aber auch unter demselben Dach kann Ihr Arbeitszimmer außerhäuslich sein, zum Beispiel wenn das Arbeitszimmer ein separat angemieteter Raum im selben Mehrfamilienhaus ist. Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn das Arbeitszimmer in Ihrem eigenen Mehrfamilienhaus liegt, einen eigenen Zugang hat und sich auf einer anderen Etage als Ihre Wohnung befindet. Ebenfalls zulässig ist ein Arbeitszimmer direkt neben Ihrem Verkaufsraum, oder Sie beschäftigen einen familienfremden Teilzeitarbeiter, der seinen Arbeitsplatz im häuslichen Arbeitszimmer hat.