Solch ein unangekündigter Besuch kann jedes Unternehmen treffen. Insbesondere sollten Sie aber damit rechnen, wenn
- Sie erst in diesem oder im letzten Jahr gegründet haben. Denn immer wieder werden Gewerbe nur zum Schein angemeldet, um Vorsteuer aus (privaten) Rechnungen ziehen zu können. Bei der Umsatzsteuer-Nachschau wird dann anhand Ihrer Geschäftsbelege geprüft, ob tatsächlich ein Unternehmen existiert,
- sich aus Ihrer letzten Umsatzsteuer-Voranmeldung ein hohes Vorsteuer-Guthaben ergeben hat, das Ihnen das Finanzamt erstatten soll. Bevor es das tut, kann es Ihnen einen Beamten vorbeischicken, der sich von der Richtigkeit Ihrer Berechnung überzeugt. Gefährdet sind Sie auch, wenn Sie sich regelmäßig Vorsteuer erstatten lassen, statt Umsatzsteuer abzuführen.
So bleiben Sie cool, auch wenn der Prüfer auf der Matte steht
Wenn Sie die folgenden 7 Tipps zur Umsatzsteuer beherzigen, kann Ihnen auch im Fall einer unangekündigten Umsatzsteuer-Nachschau nicht viel passieren:
- Erledigen Sie Ihre Buchhaltung immer möglichst zeitnah, damit Ordnung in Ihren (Umsatzsteuer-)Unterlagen ist und so auch ein unangekündigt erscheinender Prüfer jederzeit sehen kann, dass bei Ihnen alles mit rechten Dingen zugeht.
- Gibt es bei Buchungen oder betrieblichen Vorgängen Besonderheiten, heften Sie erklärende Notizen dazu, damit Sie mögliche Fragen auch später noch sofort beantworten können.
- Bei einer Umsatzsteuer-Nachschau sind Sie nur verpflichtet, Unterlagen herauszugeben, die mit der Umsatzsteuer zu tun haben – andere Unterlagen auch zu anderen Steuerarten brauchen Sie dem Prüfer nicht vorzulegen.
- Es bringt in der Regel nichts, den Prüfer abzuweisen und ihm den Zutritt zu verwehren, wenn er unangemeldet zur Umsatzsteuer-Nachschau kommt. Der Prüfer könnte dann z. B. die Steuerfahndung einschalten – und dann könnte es richtig unangenehm werden.
- Der Prüfer darf nur zu Ihren üblichen Geschäftszeiten unangemeldet erscheinen. Wenn Ihr Betrieb üblicherweise nicht am Wochenende oder abends arbeitet, brauchen Sie ihn nicht hereinzulassen.
- Sind Sie gerade in einer Geschäftssituation, die eine Prüfung sichtlich unmöglich macht, z. B. Inventur oder Renovierung der Geschäftsräume, sollten Sie mit dem Prüfer eine Verschiebung vereinbaren.
- Lassen Sie sich in jedem Fall den Dienstausweis zeigen, bevor Sie den Prüfer einlassen.