Dann wurde die Umsatzsteuer genau geprüft. Alle Rechnungen musste mein Bekannter zeigen. Und jetzt vor wenigen Tagen hat er eine hohe Nachforderung bekommen, weil einige Rechnungen nicht in Ordnung gewesen sind und er die Vorsteuer daraus unberechtigt geltend gemacht hätte.
Das Beispiel ruft einige Fragen hervor, die wir im folgenden Artikel klären werden:
- Was genau steckt hinter solchen Prüfungen?
- Und wann muss man damit rechnen?
- Kann man sich davor schützen?
Die Umsatzsteuernachschau: Was ist das und wer ist betroffen?
Bei solchen unangemeldeten Prüfungen handelt es sich um eine sogenannte Umsatzsteuernachschau. Dazu kann das Finanzamt – ohne sich vorher anzumelden! – bei Unternehmen und Selbstständigen anklopfen und sich die Umsatzsteuerunterlagen zeigen lassen.
Ziel ist es, Umsatzsteuerbetrügern schon bei einem kleinen Verdacht möglichst schnell auf die Schliche zu kommen. Natürlich sind häufig auch Selbstständige und Unternehmer betroffen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.
Allgemein wird erwartet, dass die Zahl solcher Prüfungen weiter ansteigen wird. Speziell die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen werden vermutlich deutlich zunehmen, weil die Prüfer des Finanzamts vor allem Ihre Eingangsrechnungen genau unter die Lupe nehmen. In den Eingangsrechnungen sind erfahrungsgemäß immer wieder kleine Fehler enthalten – z. B. bei der Leistungsbeschreibung oder beim Lieferdatum –, die den Vorsteuerabzug schnell zunichte machen können.
So schützen Sie sich vor einer Umsatzsteuerprüfung
Damit Sie möglichst gar nicht von einer Umsatzsteuerprüfung betroffen sind und damit Sie im Falle einer Prüfung entspannt bleiben können, empfehlen sich zwei Maßnahmen:
- Maßnahme 1: Sorgen Sie dafür, dass Sie unauffällig bleiben!
- Maßnahme 2: Überprüfen Sie jede Eingangsrechnung genau, aus der Sie Vorsteuer geltend machen.
Maßnahme 1 gegen eine Umsatzsteuerprüfung: Vermeiden Sie diese Risikofaktoren
In der folgenden Liste finden Sie eine der wichtigsten Prüfpunkten, mit denen das Finanzamt entscheidet, ob bei einem Unternehmen eine Umsatzsteuerprüfung oder -nachschau anberaumt wird.
Gehen Sie die Punkte durch und prüfen Sie, was Sie abstellen können, um und auffällig zu bleiben und dadurch die Gefahr einer Prüfung zu minimieren.
Das sind einige der wichtigsten Gefahrpunkte:
- Sie machen außergewöhnlich hohe Vorsteuerbeträge in Ihren Umsatzsteuervoranmeldungen geltend.
- Die Vorsteuerbeträge, die Sie geltend machen, sind untypisch für Ihre Branche.
- Sie haben Ihr Unternehmen gerade erst gegründet.
- Sie machen Vorsteuer aus dem Erwerb neuer Fahrzeuge geltend.
- Sie erhalten Rechnungen von Unternehmen, deren Unternehmereigenschaft zweifelhaft ist.
- Sie vermieten Freizeitgegenstände (zum Beispiel Wohnmobile oder Segelschiffe).
- Sie kaufen häufig Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland.
- Es gibt Differenzen zwischen den Umsätzen, die Sie in Ihrem vierteljährlichen oder monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen melden, und denen, die Sie in Ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung angeben.
Maßnahme 2 gegen eine Umsatzsteuerprüfung: Erstellen Sie rechtsichere Rechnungen
Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Eingangsrechnungen unangreifbar sind. Überprüfen Sie, ob alle Rechnungs-Pflichtangaben in der geforderten Form enthalten sind. Nutzen Sie die folgende Checkliste, um jede einzelne Eingangsrechnungen zu überprüfen.
Checkliste: Wenn die Rechnung (ab 150 €) einen der folgenden Fehler enthält, reklamieren Sie sie und bitten Sie um Korrektur:
- Das Entgelt wird falsch oder gar nicht angegeben.
- Der Name und die Anschrift des Rechnungsempfängers fehlen.
- Der Name und die Anschrift des Rechnungausstellers fehlen.
- Der Aussteller ist nicht identisch mit dem leistenden Unternehmen.
- Der Steuerbetrag wird falsch aufgeführt.
- Der Zeitpunkt der Leistung wird nicht angegeben.
- Die im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts ist nicht berücksichtigt.
- Die Rechnung enthält einen falschen Steuersatz.
- Die Rechnung enthält keinen Steuersatz.
- Die Rechnung weist Leistungen bzw. Lieferungen aus, die gar nicht erbracht worden sind. Die Umsatzsteuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nicht mitgeteilt.