In diesen Fällen müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben

Nicht jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Gewerbesteuerpflichtig sind nur Unternehmer, die einen Gewerbebetrieb haben. Wenn das auf Sie zutrifft, müssen Sie bis zum 31.5. Ihre Gewerbesteuererklärung für das Vorjahr beim zuständigen Finanzamt einreichen.
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Die Abgrenzung, ob Sie einen Gewerbebetrieb unterhalten oder eine nicht gewerbesteuerpflichtige selbstständige Tätigkeit ausüben, ist manchmal nicht ganz einfach. 

Wenn Sie gewebesteuerpflichtig sind, ist der Regelfall, dass Sie Ihre Gewerbesteuererklärung auf elektronischem Wege abgeben. Die Ansichten in den Programmen, mit denen Sie Ihre Gewerbesteuererklärung erstellen, sind meist an die entsprechenden Papierformulare angelehnt, die es noch immer für Unternehmer gibt, die keine EDV haben.

Wann Sie als Unternehmen gewerbesteuerpflichtig sind

Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen betreiben, beginnt Ihre Gewerbesteuerpflicht mit der ersten Tätigkeit, durch die Sie mit Ihrem Unternehmen eine Außenwirkung erzielen. Eine Außenwirkung kann schon die Anschaffung einer Geschäftsausstattung oder das Anmieten eines Geschäftsraumes sein. Die offizielle Betriebseröffnung, mit der Sie Ihre ersten Umsätze erzielen, spielt dabei keine Rolle.

Ihre Steuerpflicht endet, wenn Sie Ihren Betrieb tatsächlich und endgültig einstellen. Ergeben sich anschließend z. B. durch die Abwicklung Ihres Betriebs noch Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung Ihres Betriebs, sind diese nicht gewerbesteuerpflichtig. Auch nachträgliche Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben gehören nicht mehr zu Ihren gewerbesteuerpflichtigen Einkünften.

Was der Gewerbesteuer unterliegt

Gegenstand der Gewerbesteuer ist der einzelne Gewerbebetrieb, nicht Sie als Unternehmer. In der Praxis kann es häufig vorkommen, dass ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe hat. Auch ist es möglich, dass sich ein Gewerbebetrieb über mehrere Gemeinden verteilt.

Praxis-Tipp: Wenn Sie mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausüben, zahlen Sie oft weniger Gewerbesteuer, wenn Sie mehrere Gewerbebetriebe haben statt eines einzigen mit mehreren Sparten. Denn es gibt Freibeträge, die Sie für jeden einzelnen Gewerbebetrieb in Anspruch nehmen können. Haben Sie dagegen nur einen einzigen Gewerbebetrieb, erhalten Sie den gewerbesteuerlichen Freibetrag lediglich einmal.

In dem Fall, in dem Sie mit Ihren Unternehmensteilen sowohl Gewinne als auch Verluste erzielen, kann es allerdings günstiger sein, wenn Sie lediglich einen einzigen Gewerbebetrieb haben. Denn Verluste eines Unternehmensteils mindern steuerpflichtige Gewinne anderer Unternehmensteile (sogenannter Verlustausgleich), sodass Sie in diesem Fall insgesamt weniger Gewerbesteuer zahlen müssen.

Die Gewerbesteuerpflicht bei mehreren Tätigkeiten

Wenn Sie mehrere gewerbliche Betätigungen ausüben, stellt sich für Sie die Frage, ob Sie einen einheitlichen Gewerbebetrieb oder mehrere Gewerbebetriebe haben. Die Kriterien für einen einheitlichen Gewerbebetrieb mit unterschiedlichen Tätigkeiten sind eine enge

  • finanzielle,
  • wirtschaftliche und
  • organisatorische Verflechtung

Ihrer Tätigkeiten.

Gleichartige Tätigkeiten: Was stellt einen Gewerbetrieb dar?

Eine besondere Bedeutung hat es, wenn Ihre Tätigkeiten gleichartig sind. Damit liegt dann eine enge wirtschaftliche Verflechtung vor. Zum Beispiel:

  • Sie haben 2 Ladengeschäfte. In einem verkaufen Sie Antiquitäten, in dem anderen antiquarische Bücher. Ihre Tätigkeiten sind gleichartig, sodass ein einzelner Gewerbebetrieb vorliegt.
  • Auf dem Dach eines Ihrer Ladengeschäfte haben Sie eine Fotovoltaikanlage installiert. Den erzeugten Strom geben Sie an den örtlichen Energieversorger ab. Diese Tätigkeit unterscheidet sich deutlich von dem Verkauf von Antiquitäten und antiquarischen Büchern. Sie stellt einen eigenen Gewerbebetrieb dar.
  • Ein anderer Unternehmer betreibt eine Spielhalle und ein Bowlingcenter. Auch dies sind keine gleichartigen Betriebe. Der Unternehmer muss daher für jeden dieser Betriebe eine eigene Gewerbesteuererklärung abgeben.