Haben Sie einen Steuerbescheid mit Nachforderung erhalten, drängt die Zeit, denn innerhalb eines Monats muss der Betrag auf dem Konto des Finanzamts sein. Ignorieren Sie die Frist einfach, drohen Ihnen Säumniszuschläge und eventuell sogar Bußgelder. Keine Alternative also, denn Ihre Steuerschuld wird sich weiter erhöhen. Beantragen Sie deshalb besser gleich Steuerstundung.
Die Möglichkeit der Steuerstundung gibt es, weil das Finanzamt kein Interesse daran hat, Sie in Zahlungsschwierigkeiten zu bringen. Die Steuerstundung erlaubt es Ihnen, den geschuldeten Betrag später zu bezahlen.
Wann ist Steuerstundung möglich?
Eine Steuerstundung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Zum einen muss die Steuerzahlung am Tag der Fälligkeit für Sie eine erhebliche Härte darstellen. Zum anderen muss bei der Steuerstundung sichergestellt sein, dass Sie die Steuern später auch bezahlen werden.
Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn Sie durch die Steuerzahlung in Zahlungsschwierigkeiten geraten würden. Als Nachweis gelten nachvollziehbare sachliche und persönliche Gründe.
Gründe für eine Steuerstundung
In der Regel akzeptiert das Finanzamt eine Steuerstundung aus folgenden Gründen:
- ein Hauptkunde ist insolvent und zahlt nicht mehr
- die Einnahmen schwanken saisonal, zur Zeit sind es eher weniger Einnahmen
- eine Änderung von Steuerbescheiden hat zu unerwartet hohe Nachzahlungen geführt
- mehrere Zahlungsverpflichtungen fallen zeitlich eng zusammen
- Sie erwarten demnächst ein Steuererstattung
- Sie waren lange Zeit krank
- Sie waren von einer Naturkatastrophe betroffen
Doch auch diese Gründe reichen für die Steuerstundung allein nicht aus. Darüber hinaus müssen Sie für den Antrag der Steuerstundung Ihre Geldreserven aufgebraucht haben. Das Finanzamt kann beispielsweise verlangen, dass Sie Sparguthaben auflösen oder einen Kredit aufnehmen, um die Steuerschulden zu begleichen.
Außerdem erlaubt das Finanzamt die Steuerstundung nur, wenn Sie die Schulden voraussichtlich später bezahlen werden. Waren Sie bisher ein zuverlässiger Steuerzahler, wird das Finanzamt Ihnen das nötige Vertrauen entgegenbringen.
Die Steuerstundung ist ein Entgegenkommen des Finanzamts, aber leider nicht kostenlos, denn Sie zahlen Zinsen.