Antwort der Redaktion: Telefonwerbung, die sich an Privatpersonen wendet, braucht stets die Einwilligung des Umworbenen.
Folgendes gilt es dabei zu beachten: Diese Einwilligung müssen Sie separat von anderen Einwilligungserklärungen einholen, am besten durch ein eigenes Anschreiben, das Sie zum Beispiel Bestellungen beilegen können und das der Kunde zurücksenden kann.
So genügt es z. B. nicht, eine Einwilligung mit den Worten einzuholen: „Telefonnummer für Rückfragen zu Ihrem Auftrag und besondere Angebote unseres Unternehmens“. Denn dabei wird die Einwilligung zum Erhalt von Werbesendungen mit der Einwilligung zur Auftragsabwicklung verknüpft.
Auch bei Gewinnspielen könnten Sie die Telefonnummern einholen. Sie müssen dabei aber ebenfalls beachten, dass diese Zustimmung separat von der Teilnahme am Gewinnspiel eingeholt wird. Sie können auf Ihrer Teilnahmekarte zwei Einwilligungserklärungen formulieren:
- Ich willige ein, dass das Unternehmen XY meine Telefonnummer zu Zwecken der Gewinnbenachrichtigung nutzen darf.
- Ich willige ein, dass das Unternehmen meine Telefonnummer für Werbeanrufe nutzen darf.
Achten Sie darauf, dass diese Einwilligungserklärungen textlich nicht verknüpft und optisch voneinander getrennt sind (2 Kästchen zur Einwilligung!). Bei einer Online-Einwilligung sollten Sie diese mit zwei verschiedenen Opt-Ins nachweisen können.