Diese Klage wurde jetzt vom EuGH abgelehnt und Google somit aus der Verantwortung genommen (EuGH C 236/08 bis C 238/08).
Was bedeutet das für Sie als Werbetreibenden?
Das heutige Urteil ist keine ausdrückliche Erlaubnis des EuGH die Marken von Dritten als Keywords belegen zu dürfen. Denn: Das EuGH stellt insbesondere heraus, dass der Markenrechte-Inhaber gegen den Werbetreibenden juristisch vorgehen kann, wenn
- dieser seine Marke als Keyword gebucht hat und
- für einen durchschnittlichen Internetuser nicht erkennbar ist, dass es sich bei dem Werbetreibenden nicht um die Marke selber handelt
Einzelfälle müssen von den nationalen Gerichten entschieden werden.
Hier lesen Sie die Pressemitteilung des EuGH.
Das ausführliche Urteil des EuGH finden Sie hier.