So wurde einem eBay-Anbieter die Echtheitsgarantie zum Fallstrick. Der Händler hatte in seiner Werbung geschrieben: „Echtheitsgarantie: Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert. Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalware.“ Für das LG Bochum (10.02.2009, AZ 12O 12/09) war dies eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“. Schließlich gehe der Verbraucher von der Echtheit der Artikel aus, denn jeder Händler sei verpflichtet Originalware zu liefern
5 Tipps für Ihre rechtssicher formulierten Garantien:
Wann immer Sie eine Garantie werblich herausstellen, sind Sie auch verpflichtet, genauere Angaben über die Art, Dauer, den Umfang oder - gegebenenfalls - Beschränkung Ihrer Garantieleistungen zu machen.
- Garantieren Sie keine Selbstverständlichkeiten oder Rechte, die dem Kunden bereits gesetzlich zustehen.
- Geben Sie an, wie lange der von Ihnen eingeräumte Garantiezeitraum beträgt.
- Geben Sie an, welche Voraussetzungen der Kunde zur Erlangung der Garantieansprüche erfüllen muss (welche Defekte oder Mängel einen Garantieanspruch auslösen).
- Geben Sie an, woraus Ihre Garantieleistung besteht (Umtausch, Rücknahme, kostenlose Reparatur etc.).
- Geben Sie an, welche Kosten für den Kunden bei Inanspruchnahme der Garantie entstehen (etwa Einsendung der Ware auf eigene Kosten etc.).