Die IP-Adresse gilt aber in Deutschland als personenbezogenes Merkmal. Websitebesucher müssten demnach zur Erfassung und Speicherung ihrer Daten ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen. Außerdem müssen ihnen Websitebetreiber ein Widerspruchsrecht einräumen.
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der auch schon massiv gegen Google Streetview vorging, hat in diesem Monat seine Gespräche mit Google über datenschutzkonforme Änderungen an der Analytics-Software abgebrochen. Da er das Problem nicht mit Google lösen kann, überlegt er nun, gegen die rund 1,8 Millionen Websitebetreiber in Deutschland vorzugehen, die Google Analytics auf ihrer Seite einsetzen. Ihnen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Unser Tipp: Werfen Sie den Suchmaschinenriesen raus. Denn es gibt datenschutzkonforme Analysesoftware für Ihre Website. Nach einer aktuellen Studie des IT-Beratungsunternehmens Xamit sind es diese 6 Tools: Econda, eTracker, Stats4Free, Webtrends, WebTrekk und WiredMinds.
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