Anti-Spam-Gesetz: Geld- und Freiheitsstrafen für unzulässige Werbemails?
Danach sieht auch die SPD Geld- und Freiheitsstrafen für das Versenden von Mail-Müll vor, wobei die Dauer des Freiheitsentzuges noch offen ist. Die Notwendigkeit eines Anti-Spam-Gesetzes ergibt sich einmal aus dem Produktivitätsverlust infolge der „Müll-Verwaltung“, der in europäischen Unternehmen auf 2,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt wird.Zum anderen verlangt die Datenschutzrichtlinie der EU, die in Deutschland mit dem neuen UWG umgesetzt wird, ein entsprechendes Gesetz: In der Richtlinie wird normiert, dass Werbung per Fax oder E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers unzulässig ist und die Empfänger Unterlassungs- und Schadeneratzansprüche geltend machen können.
Verboten werden ferner Werbe-Mails, auf denen keine elektronische Postadresse angegeben ist, bei der man sich ohne zusätzliche Kosten sofort von der Versandliste streichen lassen kann.
Anti-Spam-Gesetz: E-Mail bald gebührenpflichtig?
Einen ganz anderen Weg zur Eindämmung der Spam-Flut erwägt Microsoft: Dort wird daran gedacht, den Versand von E-Mails an so genannte Micropayments zu knüpfen, die den Versand einzelner E-Mails kaum merklich verteuern, das schmutzige Geschäft mit Werbelawinen aber unrentabel machen könnten.Mehr zum Thema Internetrecht und Anti-Spam-Gesetz finden Sie in "WerbePraxis aktuell". Jetzt 30 Tage kostenlos testen!