Harte Strafen bei Verstößen bei falschem Impressum
Verstoßen Sie gegen die Vorgaben, drohen drakonische Strafen, die noch drastischer ausfallen als in Deutschland. Bei einem einzelnen Verstoß gegen die Impressumspflicht oder einem fehlerhaften Impressum können Strafen von einem Jahr Haft und bis zu 75.000 € Geldstrafe verhängt werden.Die Androhung der Haftstrafe gilt aber nur für Einzelunternehmer. Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften werden zwar nicht mit Haft bedroht, ihre Geldstrafe kann allerdings bis zu 375.000 € betragen.
Das rechtsgültige französische Impressum muss die folgenden zusätzlichen Angaben enthalten:
- Höhe des Kapitals (bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Internetproviders, der die Website hostet
- Name der für den Inhalt der Website verantwortlichen Person.
Einfaches Übersetzen der deutschen Inhalte genügt also nicht. Bevor Sie Ihren Webshop oder Ihre Website auf andere Länder ausrichten, nehmen Sie unbedingt sachkundige Rechtsberatung in Anspruch!