Welche Angaben muss mein Impressum unbedingt enthalten? Wo besteht Handlungsbedarf? Der neue Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung soll hier Klarheit schaffen, ob die Anbieterkennzeichnung nach den geltenden Vorgaben gestaltet ist oder nicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum neuen Leitfaden: ‘Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden.
Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.’ erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Einen absoluten Schutz vor Abmahnungen könne der Leitfaden jedoch nicht bieten: Dies sei schon, so die Ministerin, wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer den Leitfaden befolgt, könne jedoch die Gefahr einer berechtigten Abmahnung jedoch verringern.
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