Vorsicht Bußgeld!
Liebe Leserin, lieber Leser,
Haben Sie auch schon einmal an Ihrem Auto einen Handzettel oder eine Visitenkarten vorgefunden? Bestimmt, denn diese Art der Werbung ist sehr beliebt. Vielleicht haben Sie sogar schon einmal selbst mit dem Gedanken gespielt, auf diese Art zu werben.
Haben Sie jedoch daran gedacht, dass Sie eine Genehmigung benötigen, weil ein solches Handeln als Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums gilt? Wer ohne Genehmigung Werbung hinter den Scheibenwischer klemmt, muss mit einem Bußgeld rechnen – das Oberlandgericht Düsseldorf hat das entschieden.
Der Fall: Ein Gebrauchtwagenhändler hatte Visitenkarten hinter die Scheibenwischer von öffentlich parkenden Autos gesteckt. Vom Straßenbauamt bekam er ein Bußgeld von 200 € auferlegt wegen einer nicht genehmigten Sondernutzung des Verkehrsraums. Die Angelegenheit ging vor Gericht – das Straßenbauamt bekam Recht.
Darf man Werbung noch hinter die Windschutzscheibe klemmen?
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Erst genehmigen lassen - dann aktiv werden
Konkret bedeutet dies für Sie: Flugblätter in der Fußgängerzone verteilen, Visitenkarten ans Auto klemmen oder ähnliche Aktionen sind genehmigungspflichtig. Holen Sie sich die entsprechende Genehmigung bei Ihrem zuständigen Straßenbauamt. Diese kann auch an eine Auflage gebunden sein, zum Beispiel die spätere Säuberung des Verkehrsraums.
Werden Sie jedoch ohne Genehmigung aktiv, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Nach dem Urteil sogar verstärkt, weil es nun klare, gesetzliche Vorgaben gibt.
P.S. Scheuen Sie die Genehmigung nicht. Es ist nur ein geringer Aufwand - dafür können solche Werbeaktionen sehr erfolgreich sein.