Mit dem Konjunkturpaket I ist die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz deutlich verbessert worden. Wie Sie wahrscheinlich wissen, können Sie bereits seit einigen Jahren 20 % des Dienstleistungsanteils an Handwerkerrechnungen von Ihrer Steuer abziehen. Und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 600 €. Seit 2009 können Sie ist diese Grenze von 600 auf 1.200 € verdoppelt worden. Diese Neuregelung trat am 30.12.2008 in Kraft (Art. 4 Abs. 3 des Maßnahmenpakets)
In der dazugehörigen Übergangsregelung, in der Details zur Gesetzesänderung geregelt werden, ist festgeschrieben, dass der neue Höchstbetrag seit 2009 gelten soll. Doch diese Übergangsregelung trat erst im neuen Jahr am 1.1.2009 in Kraft. Zu spät – denn dadurch ist sie für vergangene Gesetzesänderungen nicht anwendbar!
Nach Recht und Gesetz können Sie deshalb bereits jetzt für 2008 Beträge von bis zu 1.200 € von Ihrer Steuerlast abziehen, wenn Sie für dieses Jahr entsprechende Belege vorlegen können. Haben Sie z. B. in diesem Jahr Ihre Wohnung renovieren lassen, ist dieser Betrag schnell erreicht und Sie sparen bis zu 600 € mehr als erwartet!
Wie Sie sich den Vorteil sichern
Trifft dies auf Sie zu: Machen Sie den Mehrbetrag in Ihrer Steuererklärung 2008 geltend! Wenn das Finanzamt nicht mitspielt, legen Sie Einspruch ein. Es ist zu erwarten, dass es in dieser Sache zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird. Wie diese Verfahren ausgehen werden, ist naturgemäß nicht klar. Gehen Sie aber im Sinne des Steuerzahlers aus, sichern Sie sich so Ihren 600-€-Vorteil. Und das ist einen Versuch wert!