Der Arbeitsentgeltcharakter ist „nur dann zu verneinen“, wenn es sich um bloße Aufmerksamkeiten handelt, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lässt. Dazu zählen auch Sachzuwendungen. Allerdings muss beim Arbeitnehmer ein besonderes Ereignis vorliegen, sodass die Aufmerksamkeit steuer- und beitragsfreies Arbeitsentgelt ist. Zum Beispiel Hochzeit. Taufe, Jubiläum usw.
Geschenke an Arbeitnehmer: Sie müssen die 40-Euro-Grenze beachten!
Ein Geschenk gilt immer dann noch als Aufmerksamkeit, wenn sein Wert 40 € nicht übersteigt. Die 40 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Sie dürfen also nicht um einben Cent überschritten werden.
Wichtig:
Geschenke an Mitarbeitern buchen Sie in der Finanzbuchführung nicht auf Personalkosten, sondern auf ein hiervon getrenntes Konto. Perfekt wäre das Konto „freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei“. Verwenden Sie nicht das Konto, auf dem Sie Geschenke an Geschäftsfreunde buchen. Sonst hat der nächste Betriebsprüfer seine helle Freude!
Sie möchten die 40-Euro-Grenze knacken?
Kein Problem!
Eine Besonderheit stellen Geschenke im Rahmen einer Betriebsveranstaltung dar. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auch ohne besonderen persönlichen Anlass eine Aufmerksamkeit zuwenden. Wichtig dabei:
Für Betriebsveranstaltungen gilt eine Freigrenze von 110 € je Mitarbeiter. Der Wert eines Geschenkes zählt mit dazu. Die Zuwendung muss also in dem Betrag von 110 € enthalten sein. Nur dann liegt für die Betriebsveranstaltung insgesamt noch Steuer- und Beitragsfreiheit für Ihre Mitarbeiter vor.
Beispiel:
Im Rahmen der alljährlichen Weihnachtsfeier erhalten Ihre Mitarbeiter in diesem Jahr ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 25 €. Die übrigen Aufwendungen für die Betriebsfeier, die Sie zu tragen haben, belaufen sich auf 80 € je Person. Da Sie die Freigrenze von insgesamt 110 € pro Kopf nicht überschritten haben, liegt für Ihren Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil vor.
Ihr Mitarbeiter kann also gleich mehrere Geschenke bekommen, und über die 40 Grenze kommen.
Beispiel:
Ein 40-Euro-Geschenk zum runden Geburtstag
Ein 25 Euro Geschenk auf der Betriebsfeier und – weil ja zwei Betriebsfeiern pro Jahr möglich sind – ein weiteres im Wert von (zum Beispiel) 30 Euro auf der zweiten Betriebsfeier.
Ergebnis:
- Er erhält Geschenke im Wert von 95 Euro steuer- und abgabenfrei.