Der hat 9 Stellen … und darf von Ihnen noch nicht verwendet werden. Denn: Den neuen 9-stelligen (statt den bisherigen 5-stelligen) Tätigkeitsschlüssel verwenden Sie erst ab 1.12.2011.
Warum liefern einige Softwareanbieter den Schlüssel schon vorher?
Damit Sie eventuell nötige manuelle Korrektureingriffe im Datenbestand noch rechtzeitig vor dem offiziellen Starttermin vornehmen können.
Und so setzt sich der neue Tätigkeitsschlüssel zusammen:
Art der Tätigkeit |
Die ersten 5 Stellen sind für die Verschlüsselung des Berufs vorgesehen und sind in systematischen Kategorien zusammengefasst. Treffen mehrere Tätigkeitsbezeichnungen für einen Beschäftigten zu, wählen Sie die Bezeichnung, die für die überwiegend ausgeübte Tätigkeit gilt. Wird die gesuchte Bezeichnung nicht gefunden, so suchen Sie eine andere möglichst genau zutreffende Bezeichnung aus. |
Schulabschluss |
Eine Kennziffer folgt für den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss. Der Schulabschluss des Beschäftigten ist unabhängig von seiner aktuellen Tätigkeit zu sehen. Für die Auswahl der Schlüsselzahl für den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss ist es unerheblich, ob für die Tätigkeit üblicherweise ein anderer Schulabschluss vorgesehen ist. |
Ausbildungsabschluss |
Anschließend kommt eine Ziffer für den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers. Auch hier gilt: Für die Auswahl der Schlüsselzahl ist der tatsächliche höchste Berufsabschluss des Beschäftigten maßgebend, auch wenn für die der Meldung zugrunde liegende Tätigkeit üblicherweise eine andere Ausbildung vorgesehen ist. |
Zeitarbeit „Ja“ oder „Nein“ |
Es folgt ein Kennzeichen, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Nur Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) setzen hier die „2“ für „Ja“ ein. Alle anderen – und somit die Mehrzahl der Betriebe – verschlüsseln ihre Beschäftigten mit der Schlüsselzahl „1“ für „Nein“. |
Art des Vertrags |
Am Ende steht eine Kennzahl für die Vertragsart (Vollzeit oder Teilzeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag). Mit dem Schlüssel „Vertragsform“ wird zum einen die individuell vereinbarte Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit), zum anderen die Form des Arbeitsvertrags (befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag) erhoben. Es handelt sich somit um einen Schlüssel aus 2 miteinander kombinierten Merkmalen. |