Wie wäre es heute mal mit einem guten Tipp für Ihre Azubis, den Sie gleich weiterleiten können? Hier ist er:
Verdienstgrenze für Kindergeld fällt ab nächstem Jahr weg
Die Jahres-Verdienstgrenze für den Bezug von Kindergeld entfällt im kommenden Jahr. Die 8.004 € gelten nicht mehr. Das bedeutet nicht nur für Azubis unter 25, die bislang zu viel verdienten, dass sie bzw. deren Eltern künftig Kindergeld erhalten können (wir sprechen hier von mindestens 2.208 € jährlich). Es bedeutet auch, dass ein aufwändiges Antragsverfahren mit Gehaltsnachweisen und teils sehr spezifischen Berechnungen der Vergangenheit angehört. Geben Sie diesen Tipp an Ihre „gut verdienenden“ Azubis weiter, damit sie rechtzeitig ihren Antrag bei der Kindergeldstelle einreichen können.
Kindergeldrelevantes Einkommen kann unter dem Bruttoverdienst liegen
Übrigens: Das kann sich auch heute schon lohnen. Denn auch wenn der Bruttoverdienst die 10.000 € im Jahr deutlich übersteigt, kann das kindergeldrelevante Einkommen unter der noch geltenden Grenze von 8.004 € liegen. Denn schließlich sind die Werbungskosten (jetzt 1000 € statt 920 €) und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuziehen.