Müssen wir denn auch in diesem Fall seine Vergütung im Rahmen der Entgeltfortzahlung weiterzahlen?
Lohnabrechnung: Keine Entgeldfortzahlung bei eigenem Verschulden
Die Antwort: Klare Antwort: Nein! Zumindest gilt dieses Nein, wenn ein klares Verschulden Ihres Azubis vorliegt. Das scheint bei Ihrem (Wiederholungs-)Fall so zu sein. Nur wenn kein Verschulden vorliegt, müssen Sie die Ausbildungsvergütung weiterzahlen.
Lohnabrechnung: Wann eigenes Verschulden vorliegt - und wann nicht
Kein Verschulden liegt beispielsweise vor, wenn ? der Azubi überfallen wurde und sich nur gewehrt hat,
- der Azubi aus Versehen „zwischen die Fronten“ geraten ist oder
- der Azubi jemandem zur Hilfe geeilt war.
Prüfen Sie, was in diesem Fall zutrifft. Hat der Azubi die Verletzungen selbst verschuldet, können Sie zu Recht die Entgeltfortzahlung verweigern.