Denn: In einem Tochterunternehmen haben wir laufend wechselnde Dienstzeiten. Je nach Arbeitsanfall kann auch mal ein Tag ganz die Arbeit ausfallen. In der Regel arbeiten die Mitarbeiter zwischen 6-10 Stunden. Es lässt sich auch nicht auf einen bestimmten Wochentag definieren, so dass man z.B. wenn der Feiertag auf einen Montag fällt, die letzten Montage heranzieht. Natürlich gibt es auch eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit. Diese liegt bei durchschnittlich 8 Stunden pro Arbeitstag. Was macht man in so einem Fall? Ist eine Durchschnittsberechnung wie bei Krankheit oder Urlaub, z.B. 3-, 6-, oder 12-Monatsdurchschnitt dann erlaubt? Wie kann man das einfach für über 100 Mitarbeiter berechnen, ohne einen zu hohen bürokratischen Aufwand betreiben zu müssen?
Lohnabrechnung: Genau bezifferbare Stunden immer vergüten
Die Antwort: Ihre Frage ist höchst praxisrelevant und führt immer wieder zu Problemen. Mein Rat an Sie ist der folgende: Können Sie die genauen Stunden beziffern, die der Arbeitnehmer am Feiertag gearbeitet hätte (etwa weil schon eine Einteilung vorgenommen wurde), dann vergüten Sie diese. Damit sind Sie auf der ganz sicheren Seite.
Lohnabrechnung: Bilden Sie einen Durchschnittswert
Können Sie es wie in Ihrem geschilderten Fall nicht, dann spricht nichts dagegen, hier einen Durchschnittswert zu bilden. Drei Monate reichen in der Regel, um einen repräsentativen Durchschnitt zu erhalten. Will Ihr Arbeitnehmer dann mehr Geld, müsste er darlegen können, dass er an dem Feiertag wirklich mehr gearbeitet hätte. Das dürfte ihm schwer fallen.
Lohnabrechnung: Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag heranziehen
Eine Alternative wäre die 8 Stunden aus dem Arbeitsvertrag heranzuziehen. Wobei Sie ja schreiben, dass der Mitarbeiter zwischen 6 und 10 Stunden arbeitet. Dann dürfte der Durchschnitt auch bei ca. 8 Stunden liegen. Mit der zweiten Alternative hätten Sie auch eine gleichlaufende Regel für alle 100 Mitarbeiter, also wenig Aufwand für Sie. Bei der ersten Alternative müssten Sie ja zunächst für alle 100 Mitarbeiter den Durchschnitt bilden. Das ist schon eine erhebliche Rechnerei.