Der Mitarbeiter folgte dem zwar, verlangte aber Schadensersatz für die entgangene Privatnutzung.
Lohnabrechnung: Arbeitgeber darf Dienstwagen zurückfordern
Die Entscheidung: Nach Auffassung des Gerichts durfte der Arbeitgeber den Wagen ersatzlos zurückfordern. Denn die Privatnutzung eines Firmenwagens ist Teil der Vergütung. Bei Arbeitsunfähigkeit sind Sie nur für 6 Wochen zur Vergütungsfortzahlung verpflichtet. Anschließend hat der Mitarbeiter keine Vergütungsansprüche mehr und folglich auch keinen Anspruch auf den Firmenwagen (ArbG Stuttgart, 25.2.2009, 20 Ca 1933/08, n. rk.).
Lohnabrechnung: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht noch aus
Beachten Sie: Der Mitarbeiter versuchte den Vergleich mit einer Werkswohnung. Diese müsse ja auch nicht bei Arbeitsunfähigkeit verlassen werden. Das ließ das Gericht – wohl zu Recht – nicht gelten. Abschließende Klarheit wird aber nur eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bringen, die nun zu erwarten ist.