Die Frage: Eine unserer Mitarbeiterinnen geht demnächst in Mutterschutz. Da sie privat krankenversichert ist, erhält sie nicht das reguläre Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sondern nur einmalig 210 € vom Bundesversicherungssamt. Müssen wir trotzdem einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen, und wie viel?
Lohnabrechnung: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auch für privat Versicherte
Die Antwort: Auch wenn Ihre Mitarbeiterin privat krankenversichert ist, müssen Sie ihr einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung) zahlen. Die Höhe Ihres Zuschusses errechnet sich wie bei gesetzlich Krankenversicherten aus dem täglichen Nettoverdienst Ihrer Mitarbeiterin abzüglich 13 €(§ 14 Abs. 1 MuSchG).
Lohnabrechnung: Wie Sie den Zuschuss berechnen
Falls Ihre Mitarbeiterin also beispielsweise 2.600 € netto pro Monat verdient, errechnet sich Ihr Zuschuss so:
Tägliches Nettoeinkommen (=2.600 € : 30) 86,87 €
Hiervon ziehen Sie 13 Euro ab.
Ihr täglicher Arbeitgeberzuschuss = 86,87 € - 13 € = 73,67 €
Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie Ihrer Mitarbeiterin für die Zeit der Mutterschutzfrist keinen Arbeitgeber-Zuschuss zu ihren privaten Krankenversicherungsbeiträgen zahlen. Hierauf hat sie keinen Anspruch (BMI-Schreiben vom 6. 10. 1997, Sozialversicherungsbeitrag-<wbr />Handausgabe 2001 VL 257 V/3). Zahlen Sie trotzdem, ist die Zahlung in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig.