Lohnabrechnung: Zu viel Gehalt ausgezahlt
Frage: Unser Arbeitgeber hat einer Kollegin einige Monate lang zu viel Gehalt gezahlt. Die Arbeitnehmerin war zunächst in Vollzeit beschäftigt und hat dann nach Abschluss der Elternzeit eine Halbierung ihrer Arbeitszeit mit unserem Arbeitgeber vereinbart. Obwohl die Personalabteilung über die Reduzierung der Arbeitszeit unverzüglich informiert wurde, zahlte sie ihr weiterhin den Lohn, den sie als Vollzeitkraft erhalten hatte. Jetzt hat die Personalabteilung den Irrtum festgestellt und fordert das überbezahlte Gehalt zurück. Darf sie das?
Lohnabrechnung: Überbezahlten Betrag in der tariflichen Ausschlussfrist zurückfordern
Antwort: Das lässt sich so allgemein nicht beantworten. Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum zu viel Gehalt gezahlt hat, kann den überbezahlten Betrag nur innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist zurückfordern. Das gilt selbst dann, wenn Ihre Kollegin Kenntnis von der Gehaltsüberzahlung hatte.
Lohnabrechnung: Berufung auf die Ausschlussfrist ist nicht treuwidrig
Beachten Sie: Beruft sich Ihre Kollegin auf die Ausschlussfrist, handelt sie nicht treuwidrig – vor allem dann nicht, wenn Ihr Arbeitgeber trotz Kenntnis der entscheidenden Umstände mehrere Monate abwartet, bevor er den zu viel gezahlten Betrag zurückfordert.
Tipp: Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber das zu viel gezahlte Gehalt noch innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist zurückgefordert hat. Ist das nicht der Fall, dann sollten Sie Ihrer Kollegin raten, die Rückzahlung zu verweigern.