Lohnabrechnung: Arbeitgeber verlangte "Kittelgeld"
Der Fall: Ein Verbrauchermarkt hatte vom Lohn einer Mitarbeiterin, die monatlich nur etwa 800 € netto verdiente, ein „Kittelgeld“ einbehalten. Das wollte sich die Arbeitnehmerin nicht gefallen lassen und klagte. Mit Erfolg.
Lohnabrechnung: Schutzkleidung muss kostenlos sein
Das Urteil: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vorgeschriebene bzw. die von ihm erwünschte Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei kann aber vereinbart werden, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt – sofern er dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Dies wiederum hängt davon ab, ob er Vorteile durch die Überlassung der Kleidung hat. Ist das der Fall, ist ein Einbehalt aber unwirksam, soweit der Lohn unpfändbar ist - was hier der Fall war (BAG, 17.2.2009, 9 AZR 676/07).
Lohnabrechnung: Wann Sie Geld für Kleidung verlangen dürfen
Fazit: Sie können Ihre Mitarbeiter also mit in die Pflicht nehmen, wenn
- sie einen Vorteil von der Kleidung haben (z. B. durch eine private Nutzungsmöglichkeit) und
- der Einhalt nicht gegen Pfändungsbestimmungen verstößt.