Lohnabrechnung: Befristet Beschäftigte haben gleiche Ansprüche
Antwort: Befristet beschäftigte Mitarbeiter haben grundsätzlich Anspruch auf die gleiche – evtl. anteilige – Vergütung wie vergleichbare unbefristet beschäftigte Mitarbeiter. Das gilt auch für Zulagen (BAG, 11.12.2003, 6 AZR 24/03), Sozialleistungen und Sonderzahlungen.
Trotzdem können sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Wenn Sie etwa mit einer betrieblichen Altersversorgung die Betriebstreue Ihrer Mitarbeiter fördern und belohnen wollen, brauchen Sie befristet beschäftigten Mitarbeitern, deren Ausscheiden ja schon feststeht, diese nicht zu gewähren (BAG, 3 AZR 367/94).