Lohnabrechnung: Wie sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet
Die Antwort: Für jeden Tag der gesetzlichen Mutterschutzfrist müssen Sie Ihrer Mitarbeiterin einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen, der ihrem täglichen Nettoverdienst abzüglich 13 € entspricht (§ 14 MuSchG). Der tägliche Nettoverdienst ermittelt sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 abgerechneten Monate (bei wöchentlicher Lohnzahlung: 13 Wochen) vor Beginn der Mutterschutzfrist ohne Einmalzahlungen. Dabei müssen Sie spätere dauerhafte Verdiensterhöhungen oder -kürzungen mit berücksichtigen. Einen willkürlichen Wechsel der Steuerklasse brauchen Sie bei der Ermittlung des Nettolohns jedoch nicht zu berücksichtigen. Wenn Ihre Mitarbeiterin also jetzt in Steuerklasse III gewechselt ist, obwohl ihr Ehemann wesentlich mehr verdient, dürfen Sie das ignorieren. Die Steuerklasse IV hingegen müssen Sie akzeptieren.